Mit Cheftagung startet die Veranstaltungsreihe im Landesverband
Langenau. Trotz zeitgleicher Kommandowechsel Anfang April in Verbänden und Einheiten der Bundeswehr kamen Kompanie- und Inspektionschefs zur ersten zweitägigen Tagung des Landesverbands Süddeutschland in diesem Jahr. Das Programm der Tagung für Einheitsführer unter Leitung von Bezirksvorsitzendem Hauptmann Roland Ehrenberger brachte die Chefs auf den aktuellen Sachstand bei Beteiligungsrechten und Fürsorgethemen, bei der aktuellen Gesetzgebung im Bereich Besoldung und Arbeitszeitrecht sowie bei aktuellen Rechtsfragen.
Fachkompetenz des DBwV kann Chefs helfen und im Dienstalltag entlasten
Für erstmalige Teilnehmer waren die Möglichkeiten der Unterstützung für Disziplinarvorgesetzte neu und zugleich hilfreich. Vom Erstunterricht in der Grundausbildung über den Zweitunterricht an den Lehreinrichtungen bis zum Drittunterricht in den Stammeinheiten reicht das Angebot des Außendienstes, vorgestellt von Daniel Grabmann. Dabei sind die Unterrichtungen passgenau ausgerichtet auf die Zielgruppen und decken auch komplexe Themen rund um die Vorsorge der Soldaten und Auslandseinsätze ab.
Auch wenn der Beauftragte Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender, das SBG und damit die Vertrauenspersonen (VP) in das Zentrum seiner Betrachtungen stellte, bestimmte alsbald das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetzten und Personalrat (PR) die Diskussion. Bender betonte, dass mitbestimmungspflichtige, ausschließlich Soldaten betreffende Angelegenheiten einer Dienststelle durch die VP oder die Gruppe der Soldaten im PR beschlossen werden. Dem steht das Gefühl der Vorgesetzten entgegen, dass der gesamte PR die Entscheidungen der Gruppe der Soldaten beeinflusse und Entscheidungen aus diesem Gremium häufig als Behinderung der Auftragserfüllung wahrgenommen werde. Auch die Rechtsstellung der VP wird als widersprüchlich empfunden. Mit der temporären Freistellung zur Wahrnehmung der Aufgaben kann die VP keine volle Leistung auf dem originären Dienstposten erbringen, darf aber z.B. bei der Beurteilung keine Nachteile erfahren. Dies ist schwer umzusetzen. Hier helfe nur ein vertrauensvoller Umgang mit VP und PR, räumte der Beteiligungsrechtler ein und verwies auf Dienststellen, in denen die Mitbestimmung dadurch weniger problematisch erfolge.
Zeitenwende nicht verwässern und Fokus auf Einsatzbereitschaft legen
Als Kommandeur des Landeskommando Baden-Württemberg stellte Oberst Thomas Köhring bei der Vorstellung seines Verantwortungsbereiches fest, dass die allseits postulierte „Zeitenwende“ in der Politik im Ländle angekommen sei. Er machte dies am gewachsenen Interesse an der Bundeswehr bis hin in die Spitze der Landesregierung fest. Als Offizier mit zahlreichen Auslandsverwendungen und dem Wissen um die dortige Wahrnehmung deutscher Sicherheitspolitik sorge er sich dennoch darum, dass die „Zeitenwende“ für eine Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verwässert werden könnte. Hier erwartet der Kommandeur vom DBwV, nachdem jahrelang berechtigte soziale Aspekte im Vordergrund der Verbandsarbeit standen, nunmehr einen stärkeren Fokus auf die Einsatzbereitschaft.
Dass in der Bundeswehr mit der aktuellen Gesetzgebung im Bereich Besoldung und insbesondere Arbeitszeitrecht vieles weiterentwickelt wird, zeigte Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch aus seinem Fachbereich auf. In der Arbeitsgruppe Arbeitszeitrecht beim BMVg werde eine Revision der SAZV mit dem Ziel einer höheren Verfügbarkeit des Personals vorangetrieben. Dazu soll eine Reihe neuer temporärer und dauerhafter Ausnahmetatbestände z.B für militärische Operationen, Trainings oder Spezialistenausbildung festgeschrieben werden, um so die personelle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu stärken. Der BundeswehrVerband sehe hier zahlreiche Baustellen von der technischen Ausgestaltung bis hin zur Ausbildung im Umgang mit der SAZV. Aktuell sind die Positionen von DBwV und BMVg noch weit auseinander, so Buch.
Justitiar Christian Sieh stellte den Rechtschutz im DBwV mit seinem Leistungsumfang von der Rechtsberatung, Einzelrechtsschutz, Rechtschutz in Musterverfahren bis hin zur telefonischen Rechtsauskunft vor. Durchschnittlich 2000 Rechtschutzanträge gehen jährlich beim DBwV ein. Darunter spielen Verfahren um die Diensthaftpflicht keine Rolle mehr. Sieh sorgt sich eher um den massiven Zuwachs von Verfahren bei Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Verfassungstreue mit überzogenen Reaktionen wie einer regelmäßigen Entlassung. Hier sehe er Auswüchse, bei denen der Verband seinen Mitgliedern mit seinem Rechtschutz Unterstützung biete.
BundeswehrVerband intensiviert Veteranenarbeit und Social Media-Nutzung
Zum Schluss der Tagung stellte sich der Stellvertretende Bundesvorsitzende als Verantwortlicher für die Veteranenkultur im DBwV, für die Ansprechpartner in den Auslandseinsätzen und für die Entwicklung von Social Media Kampagnen im DBwV vor. Oberstleutnant i.G. Marcel Bohnert bringt dazu reichlich eigene Erfahrungen aus Auslandseinsätzen und Verwendung in der MultimediaDivision der Bundeswehr mit. So möchte er die Wertschätzung für die Veteranen in der Gesellschaft mehren, wozu die Invictus-Games im kommenden Jahr in Düsseldorf ein Meilenstein sein sollen. Mit Social-Media-Kampagnen sollen junge Menschen, zivile Beschäftigte und andere Zielgruppen angesprochen und bestenfalls für den BundeswehrVerband gewonnen werden. Die Chefs sehen in der Nutzung von Social Media durch Soldaten aller Ebenen im Dienst einen Trend mit vielen Gefahren und machten dies an Beispielen deutlich. Bohnert verwies auf die SocialMediaGuidelines der Bundeswehr und rät zu lernen, damit umzugehen und die positiven Seiten von Social Media zu nutzen.
Am Ende der Tagung wurde nach vielen Diskussionen und Gesprächen deutlich: Bei allen Erfolgen des DBwV in sozialen Angelegenheiten, bei der Arbeitszeitregelung oder in den Mitbestimmungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren sehen die Chefs den Fokus noch stärker auf einer einsatzbereiten Bundeswehr.