DBwV Allgemein

1. Wie erreiche ich das Service Center?

Deutscher BundeswehrVerband e.V.
Service Center
Stresemannstr. 57
10963 Berlin

Fax: +49 30 259 260 2999


Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

2. Welche Informationen finde ich in der Satzung?

Die Satzung des DBwV ist das „Grundgesetz“ des Verbandes und beschreibt seine Ziele und Aufgaben, seine Struktur und seine Funktionsweise. Alle verbandlichen Ordnungen finden dort ihre Grundlage und müssen kompatibel mit ihr sein. Die Satzung schafft den Rahmen, innerhalb dessen die jeweils zuständigen Organe und Gremien Detailregelungen treffen können und müssen.

Die Satzung ist gegliedert wie folgt:

  • Grundlagen der Arbeit des Verbandes
  • Mitgliedschaft im Verband
  • Örtliche Gliederung
  • Regionale Gliederung
  • Bundesebene
  • weitere Gremien des Verbandes

3. Wo finde ich eine Übersicht der Mitgliedschaftsvorteile?

4. Wie werden meine Daten verwendet?

Wie Ihre Daten z.B. als Mitglied, Mandatsträger, Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher unserer Homepage vom DBwV verarbeitet werden, können Sie in unseren Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nachlesen, die Sie hier finden.

Ein Zugriff auf den Datenbestand der Bundeswehr besteht nicht.

Erste Ansprechstelle für den Datenschutz im Deutschen BundeswehrVerband und seinen verbundenen Unternehmen und Organisationen ist der Datenschutzkoordinator, Herr Oliver Krause.


Seine Kontaktdaten sind:

Deutscher BundeswehrVerband e.V.
Datenschutzkoordinator
Stresemannstr. 57
10963 Berlin


Tel.: +49 30 259 260-4571
E-Mail: datenschutz@dbwv.de


Fragen zum Thema Mitgliedschaft

1. Kann ich Mitglied werden und was kostet das?

Der Deutsche BundeswehrVerband ist ein Berufsverband und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt regelmäßig einen persönlichen Bezug zur Bundeswehr in Form eines aktiven oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses voraus; ordentliche Mitglieder können außerdem Reservistendienstleistende ohne Vordienstzeiten, Angehörige und Hinterbliebene werden.

Beim Mitgliedsbeitrag wird zwischen den Statusgruppen differenziert, da diese unterschiedliche Leistungen aus der Mitgliedschaft erhalten. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Beitragsordnung, die in vier Abschnitte gegliedert ist:

  • 13,00 € Vollbeitrag für Aktive
  • 13,00 € Vollbeitrag für Ehemalige
  • 6,50 € Halber Vollbeitrag qua Status
  • 0,00 € Beitragsbefreiung (auf Antrag)

2. Wie kann ich Mitglied werden?

Diese Möglichkeiten können Sie nutzen, um eine Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband abzuschließen:

Ihren Ansprechpartner vor Ort erreichen Sie über ihren zuständigen Landesverband:

3. Was ist die Community und welche Vorteile habe ich dadurch?

Der geschützte Mitgliederbereich des DBwV, unsere DBwV-Community, bietet den Mitgliedern des Verbands vielfältige Möglichkeiten:

  • Vernetzung und Kommunikation mit der gesamten DBwV-Community
  • Vernetzung und Kommunikation innerhalb der Kameradschaft
  • Zugang zu exklusiven Informationen, die nur Mitgliedern (zur Verfügung stehen z.B. Download von Ratgebern, Formularen und Anträgen)
  • attraktive Angebote über die FöG-Vorteilswelt

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center wenden.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-2888

E-Mail: service@dbwv.de

Kontaktformular

4. Wie kann ich den Community-Bereich nutzen?

Um den Community-Bereich des Deutschen Bundeswehr Verbandes zu nutzen, registrieren Sie sich bitte erstmalig im DBwV-Mitgliederportal.

Hierzu benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie Ihr Geburtsdatum und eine private E-Mail-Adresse.


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center wenden.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

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E-Mail: service@dbwv.de

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5. Wie zahle ich den Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich zum Ersten eines jeden Kalendermonats zu entrichten.

Durch die Nutzung eines SEPA-Lastschriftmandats haben Sie die Sicherheit, jederzeit auf alle Verbandsleistungen zugreifen zu können. Hierfür können:


Sie wünschen eine andere Zahlungsweise? Dann nehmen Sie gerne mit dem Service Center Kontakt auf.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

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E-Mail: service@dbwv.de

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6. Was mache ich, wenn ich mit meinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand bin?

Eine Inanspruchnahme der Verbandsleistungen ist nur bei pünktlicher Zahlung der fälligen Mitgliedsbeiträge gewährleistet.


Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem Service Center auf.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-2888

E-Mail: service@dbwv.de

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7. Besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung?

Der DBwV bietet seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsermäßigung oder -befreiung an.


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center wenden:

Telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

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8. Wann beginnt meine Mitgliedschaft und wie kann ich diese widerrufen?

Der Beitritt wird durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung vollzogen. Eine Erklärung auf digitalem Wege steht der schriftlichen gleich.

Nach Abgabe der Beitrittserklärung kann der Beitritt innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung mit den postalischen Begrüßungsunterlagen, jedoch nicht vor Beginn der Mitgliedschaft.

Den Widerruf richten Sie bitte schriftlich per Post, E-Mail oder Fax an die Bundesgeschäftsstelle. Bitte geben Sie Ihren Namen sowie Geburtsdatum und ggf. Ihre Mitgliedsnummer an.


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center wenden:

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9. Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Der Austritt ist schriftlich und mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gegenüber der Bundesgeschäftsstelle zu erklären; eine Erklärung per E-Mail an service@dbwv.de oder Fax unter +49 30 259260-2999 steht der schriftlichen gleich.

Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Kündigung in der Bundesgeschäftsstelle.

Übersicht der Quartale:

Eingang der Kündigung:

Austritt aus dem DBwV zum:

01.01.-31.03.

30.06.

01.04.-30.06.

30.09.

01.07.-30.09. 

31.12.

01.10.-31.12.

31.03. des Folgejahres


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10. Wie beziehe ich das Verbandsmagazin?

Freuen Sie sich auch jeden Monat auf die neueste Ausgabe unseres Verbandsmagazins „Die Bundeswehr“?

Mitglieder, im aktiven Dienst der Bundeswehr, beziehen ihr Magazin über die jeweilige Truppenkameradschaft am Dienstort.

Ehemalige, Reservedienstleistende, Hinterbliebene und Familienangehörige bekommen das Magazin per Briefpost an die von Ihnen mitgeteilte Adresse zugesandt. 

Als aufmerksamer Leser oder aufmerksame Leserin und Mitglied unserer Community wird Ihnen sicher schon aufgefallen sein:

  • Das Online-Magazin steht Ihnen immer ein bisschen früher zur Verfügung.
  • Außerdem haben Sie jederzeit Zugriff auf die aktuelle Monatsausgabe sowie auf ein umfangreiches Archiv aller Ausgaben der letzten zehn Jahre.
  • Mit der Nutzung des Online-Magazins leisten Sie zudem einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und tragen zur Schonung wertvoller Ressourcen bei.

Ihre Entscheidung bei einem Wechsel zum Online-Magazin können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Rufen Sie uns dazu einfach an oder lassen Sie uns eine schriftliche Information zukommen.

Sie sind interessiert und wollen wechseln? Das geht ganz einfach – Ich lese das Magazin ONLINE!


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center wenden.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-2888

E-Mail: service@dbwv.de

Kontaktformular

11. Was deckt der verbandliche Rechtsschutz ab?

Rechtsberatung und Rechtsschutz

Der DBwV gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit dem aktiven oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr in Zusammenhang stehen und dienstrechtliche oder soziale Belange des Mitglieds betreffen.

Die Rechtsberatung kann jederzeit in Anspruch genommen werden, während die Übernahme von Verfahrenskosten in jedem Einzelfall beantragt und bewilligt werden muss. Die Einzelheiten hierzu sind in der Rechtsschutzordnung geregelt.
 

Erfasste Angelegenheiten

Vom Rechtsschutzangebot des Verbandes umfasst sind u.a.:

  • Disziplinarangelegenheiten
  • Strafsachen (soweit sie dienstlichen Ursprungs sind)
  • dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten
  • besoldungsrechtliche Angelegenheiten
  • versorgungsrechtliche Angelegenheiten
  • Beihilfeangelegenheiten
  • beteiligungsrechtliche Angelegenheiten
  • weitere Informationen

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-2222

E-Mail: service@dbwv.de

Kontakt Abteilung Recht


Fragen zu den Partnern des DBwV

1. Welche Vorteile bietet mir die Förderungsgesellschaft?

In der Vorteilswelt der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes profitieren Mitglieder von zahlreichen Angeboten mit attraktiven Vergünstigungen beispielsweise in diesen Bereichen:

  • Vorsorge und Finanzen
  • Auto und Reisen
  • Technik, Mode, Freizeit
  • Medien und Kultur
  • Wohnen und Energie
  • weitere Informationen

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Förderungsgesellschaft mbH des DBwV wenden:

FöG-Sekretariat

Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-4550

E-Mail: foeg@dbwv.de   

 

FöG-Versicherungsteam

Telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-4530

E-Mail: versicherungsteam@dbwv.de

2. Wie kann ich die Diensthaftpflichtversicherung nutzen?

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, hat der Deutsche BundeswehrVerband für alle aktiven Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung in die Mitgliedschaft eingeschlossen.

Für die Meldung eines Diensthaftpflichtschadens und alle weiteren Informationen rund um das Thema Diensthaftpflichtversicherung kontaktieren Sie bitte das Versicherungsteam der Förderungsgesellschaft mbH des DBwV:


Telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-45 30

E-Mail: versicherungsteam@dbwv.de


Zudem erhalten Sie hier Auskunft zu weiteren Produkten der Vertragspartner, Anträge sowie weiteres Informationsmaterial.

3. Was ist die Pflege-Assistance?

Analog zur obligatorischen Diensthaftpflichtversicherung für aktive Bundeswehrangehörige gibt es nun eine integrierte Zusatzleistung für Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene und Familienangehörige, also die Säule ERH. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine eigene Mitgliedschaft im DBwV.

Die Pflege-Assistance hilft in allen Fällen, in denen eine Hilfsbedürftigkeit durch Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch Unfall oder einen ambulanten/stationären Eingriff aufgrund von Herzinfarkt und Bypass-Operation eintritt. Die Leistungen können bis zu sechs Monate nach Eintritt des Leistungsfalls in Anspruch genommen werden.

Der Leistungskatalog enthält (auszugsweise):

  • Wohnungsreinigung, Grundpflege, Installation eines Hausnotrufs
  • Menüservice, Fahrdienst, Begleitung, Einkaufsservice sowie Wäscheservice, Tag- und Nachtwache
  • Haustierversorgung, Gartenpflege, als auch Schneeräumdienst und Notreparaturen bis zu € 250,00

Bei allgemeinen Fragen (nicht im Schadenfall!) kontaktieren Sie bitte das Sekretariat der Förderungsgesellschaft mbH des DBwV:

Telefonisch sind wir erreichbar von Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-4550

E-Mail: foeg@dbwv.de  
 

Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an:

Tel.: +49 221 80247-1323

E-Mail: bundeswehr@axa-assistance.de


4. Kontaktformular - Sie haben noch offene Fragen?

Sollte Ihre Frage nicht dabei gewesen sein, sprechen Sie uns gerne an.

Telefonisch sind wir erreichbar Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: +49 30 259 260-2888

E-Mail: service@dbwv.de

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