Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
„Die Wertschätzung für die Soldaten und ihren Dienst spielt eine immer größere Rolle“
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Präambel:Der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV) kann als Berufsverband seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten gewähren, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer) stehen.
Diese Hilfe soll die Durchsetzung berechtigter Anliegen des Einzelnen bezwecken, aber zugleich auch immer den Interessen des Verbandes dienen.
Der DBwV ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern seine Hilfe durch Rechtsschutz ist eine solidarische Unterstützung durch alle Mitglieder für Einzelne oder eine Gruppe von Mitgliedern.
Der Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten der Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ersetzt keine private Rechtsschutzversicherung.Ergänzende Informationen zum Rechtsschutz für Verbandsmitglieder sind auf unseren Service-Seiten zu finden.
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