Das Bestmögliche herausgeholt
Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen müssen.
Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern.
Wie wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:
Auswahl der Verbandserfolge des DBwV
- Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) enthält Fortschritte sowohl bei besoldungsrechtlichen Vorschriften als auch im Bereich der berufsbedingten Mobilität. Zunächst erfährt das Zulagenwesen für Soldaten und Beamte deutliche Verbesserungen, indem eine Vielzahl von Stellen- und Erschwerniszulagen neu geschaffen oder teilweise erheblich angehoben werden. Auch die Stufen des Auslandsverwendungszuschlags erhöhen sich um bis zu 60 Prozent. Der sogenannte Ausnahmetatbestandszuschlag, zur besseren finanziellen Abgeltung des Dienstes in der Ausnahme, wird ebenfalls mit dem BesStMG eingeführt. Neue Personalgewinnungs- und Personalbindungselemente fanden Einfluss in das Gesetz. Auch der Mobilitätsbereich verzeichnet positive Entwicklungen durch Änderungen im Bundesumzugskostengesetz als auch in der Trennungsgeldverordnung.
Neufassung des Wehrsoldgesetzes für die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten alle FWDL einen monatlichen Wehrsoldgrundbetrag von mindestens 1500 €. Weiterhin werden Vergütungen in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS ermöglicht und die Rentenbeiträge der FWDL um 20 Prozent erhöht.Kostenloses Bahnfahren in Uniform seit dem 1.1.2020
Soldaten können in Uniform Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn unentgeltlich nutzen.Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) für die Reservisten
Unter anderem können Reservisten nun Zuschläge in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS erhalten.Ausweitung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen
Neben den mandatierten Einsätzen werden nunmehr ebenfalls sogenannte einsatzgleiche Verpflichtungen bei der Einsatzversorgung berücksichtigt.Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Durch den neuen § 20a EinsatzWVG werden für Angehörige bzw. Bezugspersonen von Einsatzgeschädigten die Kosten für die Einbeziehung in die Therapie übernommen.GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Seit dem 1.Januar 2019 erhalten alle Soldaten auf Zeit - unabhängig von Alter und Versicherung vor dem Wehrdienst - einen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).Erweiterung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen
Durch die Änderung von § 56 Bundesbesoldungsgesetz wird eine Erweiterung des AVZ auf weitere Verwendungen (z. B. einsatzgleiche Verpflichtungen) ermöglicht.11. Änderung der EZulV
Durch diese Änderung wurde eine Zulage für spezialisierte Kräfte geschaffen, die Zulagensätze für die Spezialkräfte deutlich erhöht, der Wachdienst durch Wegfall der 24-Stunden-Regel (Dienst zu ungünstigen Zeiten) anrechnungsfähig.Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung
Gesetzliches „Optionsmodell“ zur Wahl zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für maximal acht Jahre pro Personalmaßnahme, das durch das BMVg mittelfristig umgesetzt wird.Verbesserte „Rentennachversicherung plus“ der SaZ
Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 (inkl. DZE 31.12.2015) wird die Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben. Die Dienstzeit in den Streitkräften ist damit 20 Prozent mehr wert in der Rente.
Dies sind nur einige von vielen Bereichen, in denen der DBwV Verbesserungen erreichen konnte. Eine vollständige Übersicht unserer Verbandserfolge finden DBwV-Mitglieder HIER.