Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
„Die Wertschätzung für die Soldaten und ihren Dienst spielt eine immer größere Rolle“
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen müssen.
Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern.
Wie wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:
Auswahl der Verbandserfolge des DBwV
Neufassung des Wehrsoldgesetzes für die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden Seit dem 1. Januar 2020 erhalten alle FWDL einen monatlichen Wehrsoldgrundbetrag von mindestens 1500 €. Weiterhin werden Vergütungen in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS ermöglicht und die Rentenbeiträge der FWDL um 20 Prozent erhöht.
Kostenloses Bahnfahren in Uniform seit dem 1.1.2020 Soldaten können in Uniform Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn unentgeltlich nutzen.
Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) für die Reservisten Unter anderem können Reservisten nun Zuschläge in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS erhalten.
Ausweitung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen Neben den mandatierten Einsätzen werden nunmehr ebenfalls sogenannte einsatzgleiche Verpflichtungen bei der Einsatzversorgung berücksichtigt.
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes Durch den neuen § 20a EinsatzWVG werden für Angehörige bzw. Bezugspersonen von Einsatzgeschädigten die Kosten für die Einbeziehung in die Therapie übernommen.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz Seit dem 1.Januar 2019 erhalten alle Soldaten auf Zeit - unabhängig von Alter und Versicherung vor dem Wehrdienst - einen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Erweiterung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen Durch die Änderung von § 56 Bundesbesoldungsgesetz wird eine Erweiterung des AVZ auf weitere Verwendungen (z. B. einsatzgleiche Verpflichtungen) ermöglicht.
11. Änderung der EZulV Durch diese Änderung wurde eine Zulage für spezialisierte Kräfte geschaffen, die Zulagensätze für die Spezialkräfte deutlich erhöht, der Wachdienst durch Wegfall der 24-Stunden-Regel (Dienst zu ungünstigen Zeiten) anrechnungsfähig.
Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung Gesetzliches „Optionsmodell“ zur Wahl zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für maximal acht Jahre pro Personalmaßnahme, das durch das BMVg mittelfristig umgesetzt wird.
Verbesserte „Rentennachversicherung plus“ der SaZ Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 (inkl. DZE 31.12.2015) wird die Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben. Die Dienstzeit in den Streitkräften ist damit 20 Prozent mehr wert in der Rente.
Dies sind nur einige von vielen Bereichen, in denen der DBwV Verbesserungen erreichen konnte. Eine vollständige Übersicht unserer Verbandserfolge finden DBwV-Mitglieder HIER.
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