Bundeswehr und Gesellschaft
Mitte der Gesellschaft
Die Bundeswehr kann ihrem Auftrag auf Dauer nur gerecht werden, wenn es der Wille der Gesellschaft ist, zum einen den Frieden in Europa zu sichern und notfalls auch mit Waffengewalt zu verteidigen, und zum anderen militärische Mittel zur Durchsetzung deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen auf Grundlage eines völkerrechtlichen Mandates weltweit einzusetzen. Diese Bereitschaft ist nach innen und nach außen umso glaubwürdiger, wenn die Bundeswehr Teil der Gesellschaft ist. Dazu muss die Politik den entscheidenden Beitrag leisten, indem sie der Bundeswehr Aufträge erteilt, die vom Grundgesetz legitimiert und über Partei- und Ideologiegrenzen hinweg von der Bevölkerung akzeptiert werden. Zudem ist eine ernsthafte, ehrliche und offene Abwägung der in Kauf zu nehmenden Risiken im Vorfeld einer jeden Einsatzentscheidung notwendig. Diese ist durch die Politik in die Gesellschaft zu vermitteln und öffentlich zu diskutieren. In diese Abwägung sind Tod und Verwundung an Körper und Seele genauso wie mögliche Folgen einer militärischen Gewaltanwendung einzubeziehen.
Alle politischen und gesellschaftlichen Akteure in Deutschland sind aufgerufen, nach der Verkleinerung und Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee die Streitkräfte in der Mitte der Gesellschaft zu halten. Auf diese gesellschaftliche Anerkennung hat nicht nur die Institution Bundeswehr ein Anrecht, sondern auch alle Menschen, die sich mit ihrem Eid verpflichtet haben, ihr eigenes Leben für Deutschland und seine Bürger zu geben.
Innere Führung und Leitbild des Staatsbürgers in Uniform
Der Deutsche BundeswehrVerband bekennt sich zu den Prinzipien der Inneren Führung als Führungsphilosophie der Bundeswehr. Die Innere Führung muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten können und ihren Grundsätzen treu bleiben. Sie hat auch im Einsatz uneingeschränkt zu gelten.
Der Deutsche BundeswehrVerband fordert und fördert die umfassende Verwirklichung des Leitbildes vom „Staatsbürger in Uniform“ auch in der Freiwilligenarmee Bundeswehr. Mündige Bürger in Uniform haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ihre zivilen Mitbürger. Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte für Soldaten lässt der Deutsche BundeswehrVerband nur gelten, soweit diese vom Grundgesetz ausdrücklich zugelassen sind. Die Angehörigen der Bundeswehr, die Recht und Freiheit ihrer Mitbürger schützen und verteidigen sollen, müssen beides sowohl in der Heimat als auch im Auslandseinsatz selbst erleben und wahrnehmen können.
Beteiligungsrechte
Für Arbeitnehmer in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte sind heute in persönlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten demokratische Beteiligungsrechte von der Anhörung über Mitwirkung bis zur Mitbestimmung selbstverständlich. Auch die Soldaten müssen an diesen demokratischen Rechten als Teil der Inneren Führung vollen Anteil haben.
Besonderes Treueverhältnis
Das besondere Treueverhältnis zwischen Soldaten sowie Beamten und Staat beruht auf Gegen-seitigkeit. Regierung und Parlament sind dafür verantwortlich, dass dieses Treueverhältnis keine Einbahnstraße ist und dauerhaft gepflegt wird.
Das tiefe Vertrauen aller Angehörigen der Bundeswehr in den Dienstgeber Bundesrepublik Deutschland setzt die gegenseitige Achtung berechtigter Ansprüche voraus. Die Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers setzt sich gegenüber Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen fort.
In Anerkennung der erbrachten Dienstleistung ist daher stets eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Tradition
Der Dienst der Soldaten in der Bundeswehr zur Sicherung des Friedens seit 1955 hat eine eigene Tradition begründet. Diese Tradition ist es wert, gelebt und weiterentwickelt zu werden.