Gremien
Der Begriff Gremium bezeichnet die Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe (Ausschuss, Kollegien), die sich zum Zweck der Beratung über einen speziellen Themenkomplex bzw. der Beschlussfassung über diesen Themenbereich über einen längeren Zeitraum hinweg bildet. Das Wort Gremium geht zurück auf das lateinische Wort gremium, das Schoß, Armvoll, Bündel oder Mitte bedeutet. Der Plural lautet Gremien.
Gremien werden meist für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkten gebildet und nehmen Entscheidungsaufgaben, Informationsaufgaben, Beratungsaufgaben oder Ausführungsaufgaben wahr, wofür ihnen bestimmte Funktionen delegiert werden.
Gremien können in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung sowohl ad-hoc als auch permanent gebildet werden. Sie sind durch eine flache Organisation gekennzeichnet. Nach den Merkmalen Umfang der Mitarbeit (Voll- oder Teilzeit), Art der Gruppenaufgabe (unbefristete Daueraufgaben/befristete Sonderaufgaben) und dem zeitlichen Aspekt (kontinuierlich/diskontinuierlich) wird in haupt- (Leitungsgruppe, Arbeitsgruppe) und nebenamtliches Gremium (Ausschuss, Problemlösegruppe) unterschieden. Projektgruppen können als Haupt- oder nebenamtliche Gremien auftreten. Häufig handeln Gremien als Organ einer juristischen Person.
Verbandsschiedskommission
Die Verbandsschiedskommission ist kein Gericht. Die Verbandsschiedskommission verursacht für Mitglieder keine Kosten. Sie brauchen keinen Rechtsanwalt. Die Verbandsschiedskommission (VSK) schlichtet verbandsinterne Streitigkeiten.
Die von der Hauptversammlung gewählte Verbandsschiedskommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihre Zusammensetzung repräsentiert die Mitgliederstruktur.
Die VSK entscheidet über Anfechtungen von Wahlen und von Beschlüssen der Vorstände und Organe. Sie befindet über Beschwerden gegenüber Mitgliedern von Satzungsgremien. Die Entscheidungen der VSK werden dem Bundesvorstand zur Kenntnis gebracht. Dieser kann sie binnen eines Monats beanstanden und zur erneuten Behandlung an die Kommission zurück überwiesen.
Nach Fristablauf werden Entscheidungen der VSK verbandsintern unanfechtbar. Sie können allerdings noch vor dem zuständigen Vereinsgericht angefochten werden.
Für Sie als Verbandsmitglied sind folgende Punkte wichtig:
Die Verbandsschiedskommission ist nicht weisungsgebunden.
Sie handelt unabhängig nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Die VSK wird nur auf Antrag tätig.
Die in der Schiedsordnung genannten Fristen sind Ausschlussfristen.
Die Verhandlungen der VSK sind grundsätzlich öffentlich für Verbandsmitglieder.
Nähere Regelungen über das Antragsrecht, das Schiedsverfahren, die Entscheidungen der Kommission und Rechtsbehelfe hiergegen finden sich in der von der Hauptversammlung erlassenen Schiedsordnung.
- Schiedsordnung für den Deutschen BundeswehrVerband (PDF)
Verbandsschiedskommission des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. Stresemannstraße 57 Email: Vorsitzender.VSK@dbwv.de |
Revisoren
Warum Revisoren, vorgeschrieben? NEIN!
Im Deutschen BundeswehrVerband findet sich mit den Revisoren, praktisch wie in jedem Verein, ein prüfendes Element wieder. Durch die Überprüfung des Haushalts- und Rechnungswesens werden die Integrität des Verbandes und das Vertrauen der Mitglieder in ihren Vorstand gewährleistet.
Die Hauptversammlung wählt nach §32 der Satzung sieben Revisoren. Sie wählt aus deren Mitte den Geschäftsführenden Revisor (GfRev) und seinen Vertreter. Die Revisoren üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Sie haben jederzeit das Recht und halbjährlich die Pflicht, das Haushalts- und Rechnungswesen zu prüfen. Die Prüfungen erstrecken sich von der Verwendung der Finanzmittel über die satzungsgemäße Anlage und Verwaltung des Vermögens des Verbandes bis hin zum begründeten und belegten Nachweis der Einnahmen/Ausgaben aller Beteiligten, auch durch das einzelne Mitglied.
Die Revisoren haben darauf hinzuwirken, finanziellen Schaden zu verhindern und etwaige steuerliche Vergünstigungen des DBwV zu erhalten. Die Satzung, die Organisationsweisung, die Haushaltsordnung sowie die Revisionsordnung sind ihre Grundlagen für die Prüfungen. Über ihre Erkenntnisse, Veranlassungen und Vorschläge berichten sie der Hauptversammlung und unterrichten regelmäßig den Bundesvorstand, der dazu Stellung nimmt.
Sie als Verbandsmitglied können uns erreichen:
als GfRev Andreas.Kannengiesser@dbwv.de
- Die komplette Revisionsordnung finden Sie hier (PDF).