Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservedienst Leistende dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich

Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservistinnen und Reservisten dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich

19.04.2024
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Mindestleistungen für Reservistendienstleistende werden angepasst

Es ist eine erfreuliche Information für alle Reservistendienstleistenden: Die Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Anpassungen greifen ab dem 1. Mai 2024.

Die vollständige Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit den jeweiligen Tagessätzen finden Sie HIER.

Für die Anpassung der Mindestleistungen hatte sich der Vorstand Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV stark gemacht. Grundlage war ein Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes im Dezember 2021. Der Vorstzende ERH im Bundesvorstand, Hauptmann Ingo Zergiebel, begrüßt die anpassung: „Nun ist es nach langen Gesprächsrunden unserer Mandatsträger, unseren Hauptamtlichen in den Fachreferaten mit vielen Verantwortlichen endlich gelungen, unseren Beschluss VIII/01 1.2 der letzten Hauptversammlung umzusetzen. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Reservedienstleistenden.“

Weitere Informationen zum Bereich der Unterhaltssicherung stellt das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) auf der Homepage der Bundeswehr bereit.

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