11.07.2017
dpa

Klagen gegen Tarifeinheit weitgehend abgewiesen

Karlsruhe. Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat im Kern Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Die Karlsruher Richter machen aber zahlreiche Vorgaben für die genaue Anwendung des Gesetzes. In einem Punkt muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 nachbessern (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.).

Das Gesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Der Unterlegene kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Wer die meisten Mitglieder hat, das sollen im Zweifel die Arbeitsgerichte entscheiden.

Der Verlust des Tarifvertrags beeinträchtige das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, sagte der stellvertretende Verfassungsgerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich sei der Gesetzgeber aber befugt, Strukturen zu schaffen, "die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes hervorbringen".

Die Bundesregierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Rivalen von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Unter den kleineren Gewerkschaften gibt es breiten Widerstand, sie fürchten um ihre Durchsetzungskraft. In Karlsruhe sind elf Verfassungsklagen gegen die Tarifeinheit anhängig, über fünf davon hat der Erste Senat nun stellvertretend entschieden.

Anlass für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010, das verschiedene Tarifverträge nebeneinander möglich machte. Mit dem Gesetz will Nahles zurück zu der über Jahrzehnte gängigen Praxis nach dem Motto "ein Betrieb - ein Tarifvertrag". 

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick