Personalratswahlen: Bundestag überweist Gesetzentwurf an Innenausschuss
Berlin. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist im Bundestag angekommen: In seiner 156. Sitzung hat sich das Parlament am 23. April erstmalig mit dem Gesetz beschäftigt und es im vereinfachten Verfahren an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf, der am 8. April vom Kabinett beschlossen wurde, soll eine personalratsfreie Zeit verhindert werden. Die Personalratswahlen können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant Ende April abgehalten werden. „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf soll die Interessenvertretung der Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten während der Corona-Krise sichern“, sagt Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand zeigte sich erfreut über die weitere Bearbeitung im vereinfachten Verfahren und ergänzte: „Das zeigt unsere gute Vorarbeit im vergangenen Monat und den Willen des Parlaments, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen.“
Befristet bis Ende März 2021 sollen die aktuell im Amt befindlichen Personalvertretungen geschäftsführend unter Beibehaltung aller Rechte und Pflichten die Geschäfte weiterführen können, wenn die Wahlen bis zum Ablauf der bisher regulären Amtszeit nicht stattfinden oder zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat.
Beschlüsse der Personalvertretungen können auch befristet ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in den Sitzungen vor Ort per Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden, wenn sich alle Gremiumsmitglieder einig sind. Sprechstunden mit den Beschäftigten können laut dem Gesetzentwurf auch befristet als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Der Hauptwahlvorstand hat die Stimmabgabe bereits vorsorglich auf die Zeit vom 9. bis 11. November 2020 verschoben.