Ihr Personalrat hat Ihre Stimme verdient
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
hier und da hört man Stimmen von Menschen, die in den vergangenen Monaten das Gefühl bekommen haben, die Beteiligungsrechte seien aufgrund des Virus Covid-19 ausgesetzt und von den Personalräten nicht mehr viel zu hören. Ich kann Ihnen versichern, das ist nicht der Fall. Die weiterhin im Amt befindlichen Personalräte in der Bundeswehr haben in dieser Zeit, mit ihren Mitteln und technisches Neuland betretend, gute Arbeit geleistet und, wo immer möglich, mitgeholfen, die Beteiligungsrechte zu sichern und somit Ihre Interessen im Dienstbetrieb zu verfolgen.
Gerade zu Beginn der Pandemie waren den ehrenamtlich tätigen Personalratsmitgliedern durch das Bundespersonalvertretungs-gesetz die Hände gebunden. Erst nach der hier mehrfach erklärten Gesetzesänderung
war es den Personalräten möglich, auf moderne Kommunikationsmittel, wie Telefonkonferenzen zurückzugreifen, um sich untereinander abzustimmen – und um Entscheidungen für die Menschen in der Bundeswehr herbeizuführen.
Durch diese Gesetzesänderung und die Änderung in der Wahlverordnung haben die Personalräte jetzt die benötigte Handlungssicherheit zur Nutzung digitaler Möglichkeiten bekommen. Die neuen Verfahrensweisen haben sich inzwischen eingespielt, ersetzen aber keine formalen Sitzungen mit der Erörterung in der Sache. Jetzt laufen die ersten ordentlichen Sitzungen unter Beachtung der Hygienebestimmungen an und können wieder als Präsenzsitzungen durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit unseren DBwV-Mandatsträgern in den Personalräten, vor Ort oder in den Stufenvertretungen, haben in dieser Zeit gezeigt, wie wichtig gut funktionierende Netzwerke untereinander und ein starker BundeswehrVerband im Rücken sind.
Für uns bedeutet das, sich neben dem laufenden Tagesgeschäft nun voll und ganz auf den neuen festgelegten
Termin zur Stimmabgabe zu konzentrieren. In der Zeit von Dienstag, 10. November bis Mittwoch, 11. November 2020, ist es den stimmberechtigten Bundeswehrbeschäftigten möglich, ihre Stimme in den Wahllokalen vor Ort abzugeben. In Großdienststellen kann auch am 9. November 2020 gewählt werden. Doch wer bis dahin nicht warten möchte, kann nach Erhalt der Briefwahlunterlagen seine Stimme per Briefwahl abgeben, denn der Hauptwahlvorstand hat die Stimmabgabe als ergänzende Briefwahl angeordnet – mehr Flexibilität, um Ihre bis zu vier Vertretungen zu wählen.
Bedauerlicherweise, ich habe es verschiedentlich angedeutet, waren einige Wahlvorstände in einer bedeutenden großen zivilen Dienststelle im Umgang mit dem Wahlprozedere nicht auf der Höhe des Geschehens. Ohne deren Unabhängigkeit in Frage zu stellen, haben wir intensiv, aber am Ende erfolglos, versucht, beratend zu wirken. In der Folge wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig, um die Wahlen zum Hauptpersonalrat fehlerfrei sicherzustellen. Unser Weg ist sicherzustellen, dass eine starke Wahlbeteiligung und gute Ergebnisse für eine starke Legitimierung unserer Gremien auf allen Ebenen erfolgt. Sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle einige Big Points regelmäßig wiederhole.
Mit dem Kennwort „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ geht der DBwV für die Liste der Arbeitnehmer mit der Listennummer 3, bei den Beamten mit der Listennummer 2 und für die Soldaten mit der Listennummer 6 in die Personalratswahl 2020. Diese Listennummern und Kandidaten gelten für alle Listen mit unserem Kennwort, ganz gleich, ob örtlicher Personalrat, Gesamtpersonalrat, Bezirkspersonalrats in den Organisationsbereichen oder Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung. Bei allen Wahlvorschlagslisten war unser Ziel, Kandidatinnen und Kandidaten mit Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind auf den Listen „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ zu vereinen, um für die Beschäftigten schnell kreative Lösungen herbeiführen zu können, damit die Bundeswehr ihre zahlreichen Aufträge auch unter erschwerten Bedingungen weiter fortführen kann.
Besonders wichtig ist uns dabei die Durchhaltefähigkeit der Wahlvorschläge. Denn unsere jahrzehntelange Erfahrung hat gezeigt, dass Personalratsmitglieder auch nur Menschen sind, die erkranken, versetzt werden möchten, in den Ruhestand gehen oder aus anderen Gründen ihr Mandat niederlegen. Wenn dann keine Ersatzmitglieder auf einem Wahlvorschlag sind, verliert eine Statusgruppe eine ihrer Stimmen. Der DBwV hat Wahlvorschläge mit ausreichend Ersatzmitgliedern vorgelegt, uns geht es um die Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr und das auch langfristig. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl, wenn der Wahlvorstand Ihnen die Unterlagen zustellt oder geben Sie Ihre Stimme persönlich im Wahllokal ab. Ihr Personalrat hat es verdient. Am Ende bekommen Sie Ihren Personalrat auch ohne Wahl, aber dann eben auch den, der ohne Sie gewählt wird. Bitte bleiben Sie alle gesund.
Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen
Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte