Streitkräftevertretung ist kein Unwort!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir haben es nicht anders erwartet: Die Verbesserungen der Beteiligungsrechte durch das neue Gesetz werden nicht überall als solche empfunden. Oder hat das Vorgehen Methode? Ist beim Begriff „Beteiligungsrechte – für alle“ das Sodbrennen im tiefsten Innern einiger Gralshüter alten Denkens noch immer nicht gelöscht? Geht es diesen möglicherweise darum, die sachgerechte Anwendung der neuen Regelungen über die Legislaturperiode hinaus mit administrativem Geschick zu behindern, indem Handlungshilfen für die Beteiligungspartner zu unbrauchbarer Gefechtsfeldlyrik verkommen?
Wie aus gut unterrichteten Kreisen berichtet wird, müht sich das für Beteiligung zuständige Referat – das aber wohlgemerkt nicht für die Vorschriftenlandschaft zuständig ist! – im Verteidigungsministerium bereits an einem Beitrag für ein neues Artikelgesetz in 2018 ab. Es geht dabei – zur Überraschung aller – unter anderem um die Verbesserung des gerade neu geschaffenen Soldatenbeteiligungsgesetzes. Klingt wie Rekalibrierung vor der Kalibrierung. Erkannte Mängel waren vorhersehbar; die Rücknahme deutlicher Verbesserungen beispielsweise durch Ausschluss der Quasi-Vertrauenspersonen in Personalräten von Versammlungen der Vertrauenspersonen ist nur schwer nachvollziehbar. Das Ministerium wollte das duale System, bestehend aus Personalräten sowie Vertrauenspersonen, ohne Wenn und Aber, und vor allem gegen unseren Rat. „Streitkräftevertretung” wurde zum Unwort erklärt. Ein administrativ von keiner Seite sinnbringend zu führendes Beteiligungsmonster (Gremien in Großverbänden) wurde geschaffen.
Für die Folgen seines Handelns ist der Handelnde verantwortlich. Führung ist bekanntlich teilbar, Führungsverantwortung nicht. Aus gebotener Rücksichtnahme war ich die zurückliegenden Monate öffentlich zurückhaltend. Sie, unsere Mitglieder, haben jedoch kritisch nachgefragt. Daher wird es nun spürbar Zeit, den Finger wieder in die Wunde zu legen.
Die Fachtagung Beteiligungsrechte steht vor der Tür! Bis dahin und darüber hinaus wollen wir klare Botschaften in das BMVg und in Richtung Politik senden. Denn: Verlässlichkeit ist keine Einbahnstraße. Am Ende kommt man vielleicht zur Einsicht, dass ein Gesetz für alle auch wirklich allen wirklich hilft.
Herzlichst
Ihr
Andreas Hubert