Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts seit langem überfällig
Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) tritt für eine Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts ein. Das Bundespersonalvertretungsgesetz stammt aus dem Jahr 1974 – nach 43 Jahren ist seine Novellierung unumgänglich, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung und einer sich mit ihr verändernden Arbeitswelt. Neue Entwicklungen – positive wie negative – zeigen sich im öffentlichen Dienst genauso wie in der freien Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBwV, dass der dbb Beamtenbund und Tarifunion im Rahmen seiner Veranstaltung „Personalrat 4.0 – arbeiten und gestalten in Zeiten der Digitalisierung“ den Anstoß zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes gegeben hat.
Wie der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, feststellen muss, ist das Bundesministerium der Verteidigung einschließlich seines nachgeordneten Bereiches nicht ausgenommen. In einer offenen Diskussion über die Vertretung der Interessen der im öffentlichen Dienst und insbesondere in der Bundeswehr Beschäftigten muss statusübergreifend argumentiert werden: Das vom DBwV seit mehreren Jahren bevorzugte „integrierte Beteiligungsmodell“ muss das „getrennte Beteiligungsmodell“ ersetzen, um die drei Statusgruppen Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer gleichwertig zu vertreten.
Hubert gibt im Hinblick auf den Koalitionsvertrag der Parteien, die nach der Bundestagswahl am 24. September regieren werden, zu bedenken: „Ein ‚integriertes Beteiligungsmodell’ ist effizienter, weil es parallele Strukturen vermeidet. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte beeinträchtigt es nicht. Das ‚integrierte Beteiligungsmodell’ trägt sowohl zur Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber als auch zur Verbesserung des Miteinanders im militärisch-zivilen Personalkörper bei.“