Jeder kann mitwirken
Parallele Strukturen behindern sich gegenseitig und lähmen die Beteiligung in der Bundeswehr. In einen integrierten Beteiligungsmodelle können alle gleich mitwirken und die bisherigen Möglichkeiten stärken.
Das Zusammenführen der beiden bisherigen Beteiligungsgesetze geht nur auf einem Weg. Das militärische Personal ist im Bundespersonal-vertretungsgesetz bereits berücksichtigt, im Soldatinnen und Soldatenbeteiligungsgesetz kann das zivile Personal nicht betrachtet werden.
Im DBwV-Leitantrag des Bundesvorstandes zur Verbesserung der Beteiligungsrechte sind die Beteiligungsrechte, beginnend in den Einheiten bis in das Verteidigungsministerium und darüber hinaus, berücksichtigt.
Der Videoclip „integriert“ soll die Stärkung der Beteiligungsrechte aufzeigen. Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte lädt interessierte DBwV-Mitglieder am 24. November um 15 Uhr zu einem digitalen Diskussionsforum zum Thema „Leitantrag“ ein. Nach einer Anmeldung unter mav@dbwv.de mit Dienstgrad, Vor- und Nachnamen sowie Mitgliedsnummer erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Zugangsdaten. Eventuelle Kapazitätsgrenzen sind zu beachten.