Innenstaatssekretär erklärt Beihilfebearbeitungszeiten zur Chefsache
Der BundeswehrVerband macht nicht nur über die erfolgreiche Petition Druck bei den Beihilfebearbeitungszeiten: Am 2. April trafen sich Vertreter des Deutschen BundeswehrVerbands mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, zu genau diesem Thema. Für den DBwV nahmen der Vorsitzende ERH im Bundesvorstand, Albrecht Kiesner, der Vorsitzende ERH im Landesverband Nord, Uwe Schenkel, sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter Jens Körting, Referatsleiter R1 „Versorgung“, und dessen Mitarbeiterin S. Lange teil. Kiesner erläuterte den derzeitigen Sachstand bezüglich der viel zu langen Beihilfebearbeitungszeiten. Er machte eindringlich auf die Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für das Ansehen des Staates aufmerksam. Diese Schilderungen lösten bei Staatssekretär Mayer große Betroffenheit aus.
Die Antwort des Spitzenbeamten war ganz klar: Mayer erklärte zum einen, dass die derzeitigen Bearbeitungszeiten inakzeptabel seien und dringend Abhilfe geschaffen werden müsse. Er versprach, sich dieses Themas fortan persönlich anzunehmen. Dem DBwV werde er in den nächsten Tagen einen konkreten Maßnahmenkatalog übermitteln lassen. Zur Erörterung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen lud er die Vertreter des DBwV zu einen Folgetermin ein, der in etwa drei Monaten stattfinden soll.
Über den angekündigten Maßnahmenkatalog sowie den Folgetermin werden wir berichten.
Was bedeutet das Erreichen des Quorums für den Erfolg einer Petition?
9.039 Online-Mitzeichner und 53.768 Offline-Mitzeichner haben die Petition zur Verkürzung der Beihilfebearbeitungszeiten mitgezeichnet. Notwendig sind 50.000 Unterstützer für eine Petition. Somit ist das sogenannte Quorum sogar um 12.807 Mitzeichnungen stärker als erforderlich - aber was bedeutet das jetzt tatsächlich für den Erfolg der Petition?
Fest steht, mit Erreichen des Quorums erfolgt in aller Regel eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss, bei dem der Petent die Möglichkeit erhält, sein Anliegen persönlich vor den Parlamentariern des Ausschusses vorzutragen. Damit hat der DBwV selbst keinen Anspruch auf Gehör beim Ausschuss, da die Petition zwar vom Verband massiv unterstützt, aber nicht selbst initiiert wurde.
Zudem - auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist - kann selbst bei Vorliegen von mindestens 50.000 Mitzeichnern eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss auch dann noch unterbleiben, wenn sich zwei Drittel der Mitglieder des Petitionsausschusses dagegen aussprechen.
Der DBwV geht davon aus, dass die hohe Zahl der Unterstützer den Abgeordneten die Ernsthaftigkeit des Anliegens deutlich macht und es zu einer Anhörung kommen wird. Aber - und dies muss jedem klar sein - auch eine solche Anhörung bedeutet noch lange nicht, dass das Ziel der Petition tatsächlich umgesetzt wird. Je nachdem, ob der Petitionsausschuss den Inhalt der Petition als begründet ansieht oder nicht, gibt er der Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung, im Sinne der Petition tätig zu werden. Dann folgen mitunter monatelange politische Beratungen zwischen den einzelnen Ressorts. Ob am Ende tatsächlich eine entsprechende Gesetzesänderung dem Bundestag zur Beratung vorliegen wird, steht noch in den Sternen.
Der Erfolg der Petition liegt vor allem darin, den politisch Verantwortlichen Handlungsdruck aufgezeigt zu haben und einen Nährboden für weiteres Engagement zur Verbesserung der Beihilfebearbeitungszeiten gesät zu haben.