Vorsitzender Feldwebel d.R. Siegbert Schneider (v.r.), Rechtsanwalt Werner Nied und Stellvertreter Stabsfeldwebel a.D. Ekkehard Wiehn. Foto: DBwV/Roland Stengl

Vorsitzender Feldwebel d.R. Siegbert Schneider (v.r.), Rechtsanwalt Werner Nied und Stellvertreter Stabsfeldwebel a.D. Ekkehard Wiehn. Foto: DBwV/Roland Stengl

23.10.2020
Roland Stengl

Veitshöchheim: Tücken und Möglichkeiten beim „Erben und Vererben“

Noch vor dem erneuten Anstieg der Infektionszahlen in der Stadt und im Landkreis Würzburg trafen sich Mitglieder der Kameradschaft ERH zur Informationsveranstaltung zum Thema „Erben und Vererben“. An zahlreichen praktischen Beispielen stellte Rechtsanwalt Werner Nied aus Würzburg-Heidingsfeld die Tücken aber Möglichkeiten des deutschen Erbrechts dar. Nied gelang es so, die Zuhörer in die „Geheimnisse“ und Besonderheiten von „Berliner Testament“, Erbfolge, Vermächtnis oder auch Teilungsverfügung einzuweihen. Großes Interesse fanden insbesondere die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Erbschafts- und Erbschaftssteuergesetz.

Die vielen Fragen zeigten, dass der Vorstand der KERH mit diesem Thema wieder einmal den Nerv seiner Mitglieder getroffen hat.
Vorsitzender Feldwebel d.R. Siegbert Schneider dankte in seinem Resümee der Sparkassen-Finanzgruppe als auch Rechtsanwalt Nied, die dieses wichtige, nicht einfache Finanz- und Verbraucherthema verständlich darlegten. Schneider kündigte an, die Vortragsreihe im kommenden Jahr mit dem Thema "Patientenverfügung" fortzusetzen.

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