Beihilfeleistungen im Pflegefall
Tuttlingen. Zahlreich folgten die Mitglieder der beiden Kameradschaften ERH Tuttlingen und westlicher Bodensee/Hegau der Einladung von Vorsitzendem Oberstleutnant a.D. Klaus Willmes zur Informationsveranstaltung im November 2024, um sich über zu erwartende Leistungen der Beihilfe in einem Pflegefall zu informieren.
Als fachkundiger Referent wusste der Vorsitzende ERH im Landesverband, Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber, zu den wesentlichen Teilaspekten unterschiedlicher Pflegesituationen zu berichten. Die Leistungen der Beihilfe unterscheiden sich nämlich erheblich bei stationärer, häuslicher oder teilstationärer Pflege.
Dabei standen erwartungsgemäß die unterschiedlichen Kostenerstattungen und Leistungen der Beihilfe im Fokus. Da die persönliche Situation in einem Pflegefall sehr unterschiedlich sei, empfahl Hauber dringend, eine Pflegeberatung hinzuzuziehen. Die Kernbotschaft Haubers kam bei den Zuhörern an: Keiner müsse sich Sorgen machen, im Falle einer Pflege in finanzielle Notlage zu fallen.
Einzelne Teilnehmer nutzen die Gelegenheit im Anschluss mit Hauber Fragen im persönlichen Gespräch zu erörtern.