Der Innenausschuss des Bundestags tagt. In Fragen der Besoldung oder nach dem Dienstrecht ist er federführend Foto: dpa

Der Innenausschuss des Bundestags tagt. In Fragen der Besoldung oder nach dem Dienstrecht ist er federführend Foto: dpa

14.06.2017
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Wer für die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen der Bundeswehr sorgt

Berlin. Die eigentliche Arbeit im Bundestag findet in dessen Ausschüssen statt, im Plenum wird „nur“ debattiert, erklärt, bekanntgegeben. Fragt man nun den Mann oder die Frau auf der Straße, welches der wichtigste Ausschuss für die Bundeswehr ist, wird die übergroße Mehrheit sicherlich sagen: der Verteidigungsausschuss. Hinter dicken Türen unterrichtet das Ministerium dort die Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten, über Mandatsanpassungen oder über den Stand von Rüstungsprojekten. Auch laden die Ausschussmitglieder Wissenschaftler oder Verbandsvertreter ein, um sich externen Rat zu einem Sachverhalten zu holen. Geht es jedoch ums Geld, sind andere Ausschüsse zu beteiligen.

Hoheitsrecht eines jeden Parlaments ist das Budgetrecht. Das ist in Deutschland nicht anders. Im Bundestag ist der Haushaltsausschuss der wohl mächtigste Ausschuss überhaupt. Will das Verteidigungsministerium Ausrüstung beschaffen, die mindestens 25 Millionen Euro kostet, müssen sowohl der Verteidigungs- als auch der Haushaltsausschuss zustimmen. Da militärische Ausrüstung teuer ist und zumeist in großen Mengen gebraucht wird, muss der Haushaltsausschuss oft befragt werden.

Die Verteidigungspolitiker haben keinen leichten Job. Während die Haushaltspolitiker beim Wähler mit einem ausgeglichenen Haushalt punkten wollen, hätte der Bildungspolitiker gern mehr Geld für Forschung und Entwicklung. Nicht nur, dass die Haushälter überzeugt werden müssen, auch konkurrieren die VA-Mitglieder mit ihren Kollegen aus anderen Politikbereichen (Arbeit und Soziales, Umwelt etc.).

Geht es um Besoldungsfragen oder dienstrechtliche Rahmenbedingungen, ist wiederum der Innenausschuss federführend. Die Besoldung von Soldaten ist beispielsweise durch das Bundesbesoldungsgesetz mit der von Bundesbeamten wie Bundespolizisten, Richtern, Staatsanwählten sowie anderen Verwaltungsbeamten verbunden.

Jede Änderung zugunsten von Soldaten muss also bei den Innenpolitikern erstritten werden – wie zum Beispiel bei der Neuregelung der Umzugskosten- beziehungsweise Trennungsgeldregelung. Und bei den Innenpolitikern herrscht nicht immer das gleiche Verständnis für die spezifischen Herausforderungen der Soldaten vor wie bei ihren Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss, zumal eine Änderung bei den Soldaten auch immer Folgen für die anderen Berufsgruppen haben kann.
 
Der Deutschen BundeswehrVerband kann sich darum nicht nur auf seine guten Kontakte in den Verteidigungsausschuss und ins BMVg beschränken, um die Interessen der DBwV-Mitglieder zu vertreten. Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüster, und seine Mitstreiter im Bundesvorstand stehen deswegen unter anderem auch im regelmäßigen Austausch  mit dem Finanz- und Innenministerium oder zu den jeweiligen Ausschüssen im Bundestag, um dort zu überzeugen. So konnte schon mancher Gordischer Knoten zugunsten der Bundeswehr durchschlagen werden. Gute Lobbyarbeit muss einen breiten Blick haben. 

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