Abflug in den Einsatz: Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann starten im Dezember 2015 mit einem Airbus A400M vom Fliegerhorst Jagel in den Syrien-Einsatz. Inzwischen müssen Soldaten immer wieder lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor

Abflug in den Einsatz: Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann starten im Dezember 2015 mit einem Airbus A400M vom Fliegerhorst Jagel in den Syrien-Einsatz. Inzwischen müssen Soldaten immer wieder lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie in den Flieger steigen können. Foto: Bundeswehr/Kevin Schrief

18.08.2017
sl/yb

Vor dem Flug in den Einsatz: Wartezeit ist Arbeitszeit!

Berlin. Es ist ein Ärgernis, das in letzter Zeit für viel Verdruss gesorgt hat: Bundeswehrsoldaten müssen ein ums andere Mal an Flughäfen, in bereitgestellten Unterkünften oder in anderen Liegenschaften warten, weil der Flug in das Einsatzland nicht stattfindet. Das kann sich mitunter über mehrere Tage hinziehen, denn die Soldaten dürfen in der Wartezeit den Abflugort nicht verlassen.

Der DBwV ist der Auffassung, dass dies nicht zu Lasten der Soldaten gehen darf. „Auch nach der Soldatenarbeitszeitverordnung sind solche Wartezeiten eindeutig als Bereitschaftsdienst und mithin als Arbeitszeit zu werten“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Luftwaffe im DBwV-Bundesvorstand, „das BMVg wird zukünftig also rechnen müssen, ob es günstiger ist, sich Soldaten in Warteposition zu leisten, oder ein neues Luftfahrzeug einzusetzen, welches den Transport sicherstellt."

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