Das lohnt sich: Der Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit sinkt auf 70 Prozent

Das lohnt sich: Der Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit sinkt auf 70 Prozent

04.08.2017
rok

Verbandserfolg: Anforderungen für Bezug von Stellenzulagen gesenkt!

Berlin. Mit dem Monat August ist die überarbeitete Fassung der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsrecht in Kraft. Auch wenn diese Regelung, die den seit Ende der neunziger Jahre bestehenden Vorgänger ablöst, vor allem für die Verwaltung von Bedeutung ist, verstecken sich im Detail auch wichtige Regelungen, mit teils erheblichen Auswirkungen für die Menschen der Bundeswehr. Aus diesem Grund hat der Verband die Überarbeitung intensiv begleitet und seine Vorstellungen und Forderungen eingebracht.

Ein wesentliche Verbandsforderung konnte dabei erreicht werden: Im Bereich der Stellenzulagen ist es erforderlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit aufgebracht wird, um in den Genuss einer Stellenzulage zu kommen. Dieser  Prozentsatz lag bisher bei 80 Prozent und konnte nun vor allem durch unsere Intervention auf 70 Prozent reduziert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nun mehr Handlungssicherheit in der Vergabepraxis herrscht und durch die Reduzierung eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten möglich ist.

Insgesamt zeigt sich dabei wieder einmal: Beharrlichkeit zeichnet sich aus. Denn bereits in der Vergangenheit haben wir diese Forderung erhoben und freuen uns nun über den Erfolg.

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