Im Bundesministerium des Innern nahmen Vertreter des DBwV an Gesprächen zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung teil.

Im Bundesministerium des Innern nahmen Vertreter des DBwV an Gesprächen zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung teil. Foto: dpa

26.07.2017

Sanitätsdienstvergütungsordnung: Gespräch im Innenministerium

Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, und Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers, Vorsitzender Sanitätsdienst, haben am 26. Juli am Beteiligungsgespräch zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung im Bundesministerium des Innern teilgenommen.

Das Gespräch in freundlicher Atmosphäre diente dem Austausch der Rechtspositionen. Klar ist, dass die Sanitätsdienstvergütungsverordnung die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaftsdienste von Sanitätspersonal in Bundeswehrkrankenhäusern besoldungsrechtlich regeln soll und eine Verbesserung des Status quo darstellt. Die Verordnung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten. Zu den Einzelheiten wird der Deutsche BundeswehrVerband zeitnah in seinem Verbandsmagazin berichten.

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