Rüstung ist nicht nur Entwicklung, Beschaffung und Einkauf
Es gibt diesen einen Satz im Koalitionsvertrag, der die Menschen im BAAINBw verunsichert: „Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte.“
Ein zweiter Satz, den ich für wesentlich wichtiger halte, hat es leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft: „Darum wollen wir uns in Zukunft auf die Vorlage wichtiger Beschaffungsvorhaben konzentrieren und die Summe für die Vorlagepflicht erhöhen.“
Ich frage mich: Woher kommt diese Verunsicherung, die von verschiedenen Gewerkschaften und Verbänden geschürt wird – allen voran vom mitgliederstärksten Verband im BAAINBw, dem VBB? Schließlich war es die Leitung des BAAINBw selbst, die unserem Bundesvorsitzenden Oberstleutnant André Wüstner noch im Dezember 2017 den Wunsch mitgab, sich um bessere Rahmenbedingungen als Voraussetzung für eine schnellere und bedarfsgerechtere Beschaffung und Rüstung zu kümmern. Unser Verband hat dies erfolgreich in die Koalitionsverhandlungen einfließen lassen. Was also hat sich geändert?
Das plötzliche Ausscheiden von Staatssekretärin Frau Dr. Suder hat sicherlich einen Teil zur Skepsis gegenüber der Führung beigetragen. Die Angst vor einer „Militarisierung der Rüstung“ durch die Ernennung von Generalleutnant a.D. Zimmer zum Staatssekretär Rüstung und die damit verbundene Debatte über den Artikel 87a und 87b kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Aber ist es nicht gerade das Primat der Politik, welches das BAAINBw in der jetzigen Organisation und Struktur geschaffen hat, und auch rechtlich zu verantworten hat?
Ist der Ansatz nicht der Richtige, dass Bedarfsträger und decker in Uniform und in Zivil, Projekte von der „Wiege bis zur Bahre“ gemeinsam realisieren? Wäre es in der jetzigen Situation wirklich sinnvoll, die Vorteile der Zusammenlegung von Beschaffung und Nutzung wieder aufzugeben und sogar noch räumlich zu trennen? Die Nutzung wieder den einzelnen TSK und OrgBer zuzuordnen und so wieder dezentral zu dislozieren? Mit welchem Personal?
Aus meiner Sicht liegt die Verunsicherung, die sich in solchen Fragen äußert, an den häufigen Umorganisationen des noch jungen BAAINBw. Dabei ist es leider nie zu einem Abschluss der Veränderungen und zu spürbaren Verbesserungen gekommen. Die Mitarbeiter, welche die „PS“ des BAAINBw „auf die Straße“ bringen – die in den Projekt- und Vertragsabteilungen, im Einkauf und in der Nutzung arbeiten – wurden bisher nicht gefragt oder gar mitgenommen.
Es kommt deshalb darauf an, die vereinbarte Untersuchung – auch durch eine geeignete Mischung des Teams zur Erarbeitung eines Optimierungsansatzes – tatsächlich ergebnisoffen vorzunehmen. Dann wird man nicht nur feststellen, wo interner Veränderungsbedarf besteht, sondern auch die externen Faktoren (gesetzliche Rahmenbedingungen, Interessen von Bündnispartnern, Auftragnehmern und/oder der Politik) als solche identifizieren und diese bewerten können. Auch die – durchaus unterschiedlichen Vorstellungen – der Bedarfsträgerbereiche könnten direkt mit einbezogen werden, um Rüstung und Nutzung aus einem Guss gemeinsam zu realisieren.
Neue Rahmenbedingungen wie die steigende Komplexität der Projekte, die mit wachsender IT auch immer stärker vernetzt und voneinander abhängig sind, können dabei direkt berücksichtigt werden.
Hier ist mein Vorschlag zur Diskussion aus meiner neunjährigen Erfahrung als Projektleiter, reduziert auf wenige Kernthemen:
Diese Maßnahmen machen uns alle für alle besser
- Die häufige Jährlichkeit der Verträge aufgrund fehlender Verpflichtungsermächtigung (VE) und die Jährlichkeit des Haushaltes verzögern die Projekte. Nur wenn ausreichende finanzielle Mittel dem Projektleiter zur Verfügung stehen, können Projekte ohne Zeitverzug und ohne unnötige Bürokratie sicher ausgeplant werden.
- Die Möglichkeit, Personal so flexibel einsetzen zu können, dass ähnlich wie in der freien Wirtschaft Spitzen in Projekten abgefedert werden können. In ruhigen Phasen kann dann wieder neu angesetzt werden.
- Fokussierung auf die Umsetzung der operationellen Forderungen. Hierfür müssen die organisatorischen Rahmenbedingungen und die personelle Ausstattung in der Realisierung, der Nutzung und im Betrieb nachhaltig sichergestellt werden.
- Das Verhältnis zwischen den Zeitbedarfen zum „Roll-Out“, für die Realisierung und dem Aufwand für das Herstellen der Justiziabilität der Verträge muss angemessen sein.
Anmerkung: Wenn dies die Argumente für eine Agentur sind, muss die Frage erlaubt sein, warum man bereit ist, Rahmenbedingungen für eine Agentur zu ändern, aber nicht für uns. Das Wissen und die Fähigkeiten müssten sich in einer Agentur erst entwickeln - wir besitzen diese bereits.
Fortsetzung folgt...