Riesen-Verbandserfolg: Bundesregierung beschließt Verbesserungen von Erschwerniszulagen
Berlin. Wir bohren dicke Bretter – und wir haben Erfolg damit: Höhere Zulagen für die, die die ganz harten Jobs machen!
Aber der Reihe nach: Der DBwV-Fachbereichsvorsitzende für Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, hat lange und konstruktive Gespräche in den Ministerien der Verteidigung und des Innern geführt und dabei echte Überzeugungsarbeit geleistet. Das Ergebnis: Am 29. März hat die die Bundesregierung die elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung verabschiedet. Sie enthält deutliche Verbesserungen – und setzt Verbandsforderungen um.
Die Verordnung sieht beispielsweise eine neue Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr vor. Soldaten in einer Verwendung für Einsatzaufgaben der spezialisierten Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung, der Spezialoperationen-Bootsteams, der spezialisierten ABC-Abwehrkräfte oder der luftlandefähigen Komponente für den elektronischen Kampf zur Nahunterstützung im Einsatz werden künftig eine Zulage in Höhe von 500 Euro erhalten.
Noch mehr bekommen Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr tätig sind: Sie erhalten zukünftig eine monatliche Zulage von 1125 Euro. Weitere Änderungen sind durch eine neue Zulage für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Bundeswehr oder zum Beispiel eine Neugestaltung der Zulagen im Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege enthalten.
Hartmut Schönmeyer zeigte sich zufrieden: „Mit den Verbesserungen ist es möglich, besondere Belastungen abzugelten und solche Tätigkeiten auch für potentiellen Nachwuchs attraktiver zu gestalten“. Zugleich mahnte er an: „Diese Verbesserungen sind nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Die besonderen Gefährdungen und Einschränkungen in der allgemeinen Lebensführung rechtfertigen und erfordern weitere Anpassungen von Erschwerniszulagen, um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.“
Da es sich bei der Verordnung um ein Gesetz im „materiellen Sinne“ handelt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Die Konkurrenzregelung zu anderen Zulagen und weitere Änderungen befinden sich momentan noch in der Prüfung. Wann die Änderungen in Kraft treten und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist, steht deshalb noch nicht fest.
Was dagegen eindeutig feststeht: Die „kleinen Kampfgemeinschaften“ in der Truppe können sich jederzeit auf die „große Kampfgemeinschaft“ DBwV verlassen – und zwar felsenfest!