Lage bei CH-53 angespannt
Berlin. Die Lage bei den in Afghanistan eingesetzten deutschen Transporthubschraubern CH-53 treibt den Deutschen BundeswehrVerband seit langem um. Nach seinem Besuch beim Hubschraubergeschwader 64 in Laupheim im Herbst 2017, wo die betagten, aber grundsätzlich zuverlässigen Maschinen beheimatet sind, stellte der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, drei Dinge klar. Erstens: Die CH-53 müssen aus dem Afghanistan-Einsatz genommen werden. Zweitens: Die Industrie muss die Wartungsarbeiten zeitgerecht erfüllen. Drittens: Die Nachfolgeentscheidung für die CH-53 muss umgehend getroffen werden.
Danach sieht es aktuell nicht aus. Im Ergebnis der Sondierungen zwischen Union und SPD vom 12. Januar heißt es auf Seite 26: „Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen.“ Heißt im Klartext: Die Bundeswehr soll sich selbst schützen können und bekommt dafür mehr Personal. Der Bedarf an Lufttransport wird also eher zu als abnehmen.
Angeblich keine "scharfen" Einsätze mit Miet-Maschinen
Das Problem: Die CH-53 in der Variante GA ist gar nicht erst einsatztauglich, die CH-53 GS sind zwar grundsätzlich einsatztauglich, gehen aber in Obszoleszensbeseitigung, und die CH-53 GE gehen ebenfalls nicht in den Einsatz. Zusätzlich fehlen Piloten, was seit langem ein Problem darstellt. Verteidigungsministerin von der Leyen forciert darum eine Brückenlösung, gegebenenfalls mit der fortgesetzten Anmietung von „Mi-17“, einem Modell des aus Sowjet-Zeiten stammenden Transporthubschraubers „Mil Mi-8“. Am 11. Januar hatte das BAAINBw den Auftrag „Drehflügler Afghanistan“ öffentlich ausgeschrieben, beschrieben als „Material- und Personentransport mittels Drehflügler im Einsatzgebiet Afghanistan“.
Wie „Welt“-Journalist Thorsten Jungholt exklusiv berichtet, soll selbst das KSK auf diese Behelfslösung angewiesen sein. Wenn aber nicht-deutsche Piloten die Elite-Soldaten zu ihren streng geheimen Einsätzen fliegen, wirft das auch die Frage des Geheimhaltungsschutzes auf – der letztlich die Lebensversicherung der Kommandosoldaten ist. Thomas Wiegold von „augengeradeaus“ sagte das BAAIN auf Nachfrage dagegen, dass mit den gemieteten Helikoptern keine „scharfen“ Einsätze geflogen werden sollen. Das geschehe weiterhin mit den eigenen Hubschraubern.
Für den Deutschen BundeswehrVerband stellen sich eine Reihe von Fragen, beispielsweise: Wie gehen wir mit dem Thema Nichtkombattanten im Einsatz um? Und wird diese Behelfslösung – Einkaufen von Privatdienstleistungen – ein Modell für die Zukunft?
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Andreas Steinmetz, welcher wie andere im DBwV die Entscheidungsgrundlage sowie im Nachgang das Change Management des Fähigkeitstransfers CH-53 kritisierte, kann mittlerweile nur noch den Kopf schütteln. „Ob Truppe oder DBwV, auf die Problemlage bei Gerät, Logistik oder Ausbildung wurde und wird immer wieder hingewiesen. Es wird Zeit, dass sich Wehrbeauftragter und Parlament näher mit der Thematik CH-53 oder Drehflügler im allgemeinen sowie dem Outsourcing von Teilfähigkeiten befassen. So kann und darf es nicht mehr weitergehen.“