Haushaltsgesetz 2018 im Bundestag
Am Mittwoch (13. Juni) fand im Haushaltsausschuss die Sitzung zum Einzelplan 14 des Haushaltsentwurfs 2018 statt. Ob die Parlamentarier die für Verteidigung vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 38,5 Mrd. Euro – das entspricht rund 11,4 Prozent des Gesamthaushalts – signifikant erhöhen konnten, ist derzeit noch unklar.
„Zum Wohle unserer Soldatinnen und Soldaten bessern wir am Regierungsentwurf noch einmal nach. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Verteidigungsausgaben müssen in dieser Legislaturperiode weiter steigen, um unsere Streitkräfte zu modernisieren und längst überfällige Zukunftsinvestitionen tätigen zu können“, sagte Eckhardt Rehberg, haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.
Rehberg sieht ansonsten Beschaffungsvorhaben und bereits angestoßene Projekte mit europäischen Partnern, wie die Beschaffung eines Nachfolgers für die CH-53, die U-Boot-Kooperation mit Norwegen, aber auch die Entwicklung der Eurodrohne und die Ausstattung mit modernen Funkgeräten in Gefahr. „Um die tiefen Spuren des jahrzehntelangen Sparkurses zu beseitigen, müssen wir wieder stärker in Material und Personal investieren. Das sind wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig“, sagte zuständige Berichterstatter der Union im Haushaltsausschuss und Mitglied im Verteidigungsausschusses, Dr. Reinhard Brandl.
Auf der Bundeswehrtagung hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen erklärt, dass Deutschland bis 2024/2025 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgeben möchte. Laut Eckwertebeschluss der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2022 soll der Einzelplan 14 bis 2022 auf 42,68 Mrd. Euro anwachsen – womit der Verteidigungshaushalt nicht einmal in die Nähe des 1,5-Prozent-Ziels käme. Denn nimmt man die prognostizierte Entwicklung des BIP als Maßstab, stünden der Bundeswehr 2022 dann nämlich rund 52,4 Mrd. Euro zu. Entwickelt sich der Verteidigungshaushalt wie im Eckwertebeschluss vorgesehen, wird die Bundeswehr das 1,5-Prozent-Ziel 2024/2025 also sehr wahrscheinlich verfehlen.
Konkret stimmten die Haushälter gestern der Beschaffung von Nachtsichtbrillen, der Erhöhung des Vertragsbudgets bei der Bw Bekleidungsmanagement GmbH um 273 Millionen Euro bis 2020 sowie dem Leasing von israelischen „HERON TP“-Drohnen zu. Die Drohne wird vorerst aber weiter nur zu Aufklärungszwecken eingesetzt werden, denn eine Befähigung zum Kampf ist nicht vorgesehen. In der Beschlussvorlage des Haushaltsausschusses, aus dem die FAZ zitiert, heißt es: „Die Herstellung der vollumfänglichen Bewaffnungsfähigkeit, die eine taktische Waffenausbildung des Bedienpersonals der Luftwaffe voraussetzt, sowie eine Munitionsbeschaffung sind nicht beauftragt.“
Das darf als Zugeständnis der Union an den Koalitionspartner SPD gesehen werden, dem wiederum von grüner Seite Vorhalte gemacht wurden. Agnieszka Brugger twitterte am Morgen vor der Sitzung: „Kampfdrohnen haben enorme Risiken & werden oft völkerrechtswidrig eingesetzt. Liebe @spdbt, was ist jetzt? Seid ihr nun gegen diese hochumstrittenen Waffensysteme oder knickt ihr vor der Union ein & stimmt heute im Verteidigungsausschuss für bewaffnungsfähige Drohnen?“
Der DBwV kritisiert, dass nach Jahren der Debatte, vielen noch nicht klar zu sein scheint, dass Streitkräfte zur Gewaltanwendung vorgehalten werden. Die Argumente zu Drohnen sind ausgetauscht. Aus Sicht des Verbandes ist die Beschaffung auch der Bewaffnung ein notwendiger Beitrag zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.