Entwurf zum Traditionserlass: sprachlich modern, klar abgegrenzt
Berlin. Es gibt viele gute Gründe, einen Traditionserlass in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität, Gültigkeit und Bindungskraft zu überprüfen und wenn nötig zu überarbeiten. Der Deutsche BundeswehrVerband hat hierauf in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen und regelmäßig eine Debatte über Traditionen und die geistige Orientierung in der Bundeswehr gefordert. An Gelegenheiten hat es seit dem Inkrafttreten des bislang gültigen Erlasses im Jahr 1982 nicht gemangelt: Sei es das Ende des Kalten Krieges mit der Armee der Einheit, der Wandel zur Einsatzarmee und die Bewährung im Kampf oder die mit der Neuausrichtung verbundene Aussetzung der Wehrpflicht. Jedes dieser Ereignisse bildet Anknüpfungspunkte für Traditionen in der Bundeswehr.
Nun liegt den Beteiligungsgremien der mit Spannung erwartete Entwurf (hier zum Nachlesen im Original) des dritten Traditionserlasses in der Geschichte der Bundeswehr vor. Auf dem ersten Blick fällt folgendes auf: Er ist knapp zwei Seiten länger, klarer gegliedert und sprachlich moderner. Inhaltlich haben sich die Verfasser erwartungsgemäß viel Mühe gegeben, eine klare Abgrenzung zu früheren deutschen Armeen zu ziehen. Hieß es im alten Erlass noch, dass ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich keine Tradition für die Bundeswehr begründen kann, stellt der neue Erlass nun klar, dass die Wehrmacht als Institution nicht sinnstiftend für die Streitkräfte eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates ist.
Widerstand gegen Hitler wird nicht gesondert genannt
Gleiches gilt für die Nationale Volksarmee, die als „Hauptwaffenträger“ der SED-Parteidiktatur fest in die Staatsideologie der DDR eingebunden war. Gleichwohl eröffnet der Erlass Angehörigen beider Armeen die Möglichkeit, in das Traditionsgut der Bundeswehr aufgenommen zu werden. Voraussetzung hierfür sei jedoch immer eine sorgfältige Einzelfallentscheidung mit der Abwägung persönlicher Schuld und die Bedingung einer Leistung, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt.
Eindeutig verbrecherische, rassistische oder menschenverachtende Personen, Truppenverbände oder militärische Institutionen bleiben für das Traditionsverständnis der Bundeswehr strikt ausgeschlossen.
Auch der Umgang mit Exponaten und Darstellungen von Wehrmacht und NVA ist nach den als „Bilderstürmen“ bekannt gewordenen Stubendurchgängen zur Mitte des Jahres im neuen Erlass ausführlich geregelt. Diese sind nun in Diensträumen außerhalb militärgeschichtlicher Sammlungen, in denen der historische Kontext erläutert wird, ausdrücklich verboten.
Ausnahmen gelten für traditionsstiftende Persönlichkeiten, es sei denn es besteht ein Bezug zur Einheit oder eine persönliche Bindung, zum Beispiel wenn ein Soldat eine Fotographie seines Großvaters in Wehrmachtsuniform auf den Schreibtisch stellt. Auffällig ist, dass die vielzitierten Traditionslinien der Bundeswehr in Gestalt der preußischen Reformer und des militärischen Widerstands gegen Hitler auch im neuen Erlass nicht gesondert genannt werden.
Stattdessen eröffnet der Erlass Persönlichkeiten aus, so wörtlich, „allen Epochen der deutschen (Militär-)Geschichte“ die Möglichkeit, in das Traditionsgut der Bundeswehr übernommen zu werden, wenn diese sich durch eine vorbildliche soldatisch-ethische Haltung ausgezeichnet haben. Vom Teutoburger Wald bis zum Hindukusch eröffnet der neue Erlass dabei in vielerlei Hinsicht ein neues Feld für die Traditionen in der Bundeswehr. Der Schwerpunkt liegt jedoch, wie von der Ministerin angekündigt, vor allem bei der eigenen Geschichte der Bundeswehr.
Als neue Bezugspunkte wurden die „Bewahrung von Freiheit und Frieden im Kalten Krieg und das Eintreten für die deutsche Einheit“ sowie die „Integrationsleistung als Armee der Einheit“ genauso in den Erlass aufgenommen wie der „Beitrag der Bundeswehr zum internationalen Krisenmanagement und ihre „Bewährung in Einsätzen und im Gefecht“. Dabei werden ausdrücklich die Leistungen der Soldaten, zivilen Angehörigen und Reservisten gleichberechtigt aufgeführt. Der Begriff „Veteran“, wie ihn noch 2013 Thomas de Maizière vertrat, bleibt hingegen unerwähnt.
Eine wesentliche Forderung aus allen Workshops an den neuen Erlass war, dass dieser den Bedürfnissen der Truppe vor Ort an den Standorten Rechnung tragen soll. Deshalb wird die Traditionspflege und historische Bildung als Führungsaufgabe weiterhin den Kommandeuren und Einheitsführern zugeschrieben. Sie erhalten insbesondere dort Ermessens- und Entscheidungsfreiheit, wo es sich um lokale und regionale Besonderheiten handelt. Ausdrücklich positiv ist die Anerkennung der historischen Bildung im neuen Erlass als eine soldatische Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für eine werteorientierte Traditionspflege.
Ein handwerklich sauberes Dokument
Hier greift der Erlass die Forderung des Deutschen BundeswehrVerbandes auf, dass der Vermittlung von Traditionsverständnis und Traditionsgut ausreichend Zeit und Platz sowohl im täglichen Dienst als auch an den Schulen und Bildungseinrichtungen eingeräumt werden muss. Angesichts der gegenwärtigen Schere zwischen Auftragsdichte und knappen zeitlichen Ressourcen wird der DBwV genau darauf achten, ob diese Vorgabe umgesetzt wird und die Vorgesetzten tatsächlich die notwendige Zeit erhalten, um ihrer Verantwortung nachzukommen.
Insgesamt stellt der Erlass ein handwerklich sauberes, umfassendes und klar formuliertes Dokument mit sinnvollen Ergänzungen dar. Nun kommt es darauf an, dass der Erlass in der Truppe ankommt und ein lebendiges Dokument wird, das auch in der Gesellschaft die notwendige Beachtung findet. Mit der Veröffentlichung noch vor Jahresende löst die Ministerin ihr Versprechen ein. Die notwendige Debatte über die Traditionen in der Bundeswehr wird hierdurch nicht befördert. Noch überschattet das Ergebnis der Bundestagswahl die Veröffentlichung des Erlasses und verhindert eine weitere Auseinandersetzung im parlamentarischen Raum. Diese wäre aber angebracht, um die Auseinandersetzung mit ihren Werten und Normen nicht nur den Streitkräften zu überlassen.
Hiermit sollten sich auch die Politiker befassen, welche ein tadelloses Verhalten von den Menschen in der Bundeswehr auch in Extremsituationen einfordern. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass der neue Traditionserlass rückblickend ausschließlich als Reaktion auf den Fall Franco A. verstanden wird. Extremisten lassen sich ohnehin nicht von Erlassen, Vorschriften oder Gesetzen abhalten, die sie bekämpfen. Vielmehr muss der neue Erlass dort diskutiert werden, wo auch die Bundeswehr ihren Platz hat: In der Mitte der Gesellschaft.