In dieser Kaserne in Illkirch war Franco A. stationiert Foto: dpa

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12.12.2017

Bericht: Generalbundesanwalt klagt Franco A. an

Berlin. Überraschende Wende im Fall Franco A.: Nach einem Bericht des „Spiegel“ wird sich der mutmaßlich rechtsextreme Bundeswehr-Soldat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten müssen. Der Generalbundesanwalt hat demnach Anklage erhoben. Franco A. wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die Anklage kommt zu einem unerwarteten Zeitpunkt, denn erst Ende November hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, weil sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen kein dringender Tatverdacht herleiten ließ. Franco A. war seitdem auf freiem Fuß.

Der „Spiegel“ berichtet nun über „eine Fülle von Indizien“, die über den Haftbefehl hinausreichen sollen. Im Mittelpunkt stehen offenbar die Waffen, die der Oberleutnant besessen haben soll. Dem Bericht nach geht es um ein G-3-Sturmgewehr sowie zwei Pistolen, Kaliber 7,65 Millimeter. Bei einem Bekannten hatten die Ermittler außerdem 167 Hartkerngeschosse sichergestellt, die Franco A. zumindest in Teilen aus Bundeswehrbeständen gestohlen haben soll.

Franco A. hatte seit dem 26. April unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft gesessen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die beiden Soldaten waren im elsässischen Illkirch stationiert. In Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern wurde von einer angeblichen Todesliste gesprochen, auf der Prominente und Politiker – unter ihnen Heiko Maas und Joachim Gauck – als potenzielle Anschlagsziele genannt worden seien. Die Beschuldigten sollen sich für die Tat eine Pistole in Österreich beschafft haben. Franco A. hatte die Waffe auf einer Toilette des Wiener Flughafens versteckt, dort wurde sie aber von der österreichischen Polizei entdeckt.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte im Zuge der Affäre um Franco A. der Bundeswehr Führungs- und Haltungsprobleme vorgeworfen – ein Pauschalurteil, mit dem sie viele Soldaten vor den Kopf stieß und für viel Unmut in der Truppe sorgte – von einem Vertrauensverlust war vielfach die Rede. Auch der DBwV hat sich mehrfach und deutlich gegen dieses Pauschalurteil zur Wehr gesetzt. Gleichzeitig war der DBwV aber auch an der Überarbeitung des sogenannten Traditionserlasses beteiligt.

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