Jordanien: Dieser Einsatz braucht einen klaren rechtlichen Rahmen!
Berlin. Es sind nur noch wenige Wochen, bis die Aufklärungstornados der Luftwaffe ihre Mission „Counter Daesh“ von jordanischem Boden aus fortsetzen sollen. Auf der Basis Al-Asrak bereitet das deutsche Kontingent die Ankunft der Tornados und ihrer Besatzungen im kommenden Monat vor: Die Infrastruktur steht größtenteils, nach Angaben der Bundeswehr werden aktuell noch Unterkünfte errichtet und in der neuen Operationszentrale die notwendige Technik installiert. In einem Interview auf „Bundeswehr.de“ bezeichnet der Kontingentführer, Oberst Stefan Kleinheyer, den Kontakt zu den Jordaniern als kameradschaftlich und freundlich.
Also ist so weit alles klar für den Einsatz? Nicht ganz: Vor einigen Wochen machten eher beunruhigende Schlagzeilen die Runde. „Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehr-Soldaten“ titelte etwa die „Bild“. Auch „Spiegel Online“ berichtete von einem Streit mit dem Gastgeberland Jordanien, ob die Deutschen vor der dort herrschenden Scharia-Ordnung geschützt sind.
Nach aktuellem Stand wurde noch keine Einigung erzielt. Ein Sprecher im BMVg teilte unserer Redaktion auf Anfrage mit, dass die Verhandlungen mit der jordanischen Seite noch liefen, sich aber „sehr konstruktiv gestalten“. Dabei drängt die Zeit, denn deutsche Soldaten sind ja bereits auf jordanischem Boden im Einsatz. Ein Teil der Mission Counter Daesh, die Luftbetankung von Einsatzpartnern mit einem Airbus MRTT Tanker, wurde schon kurz nach dem Abzug des deutschen Kontingents aus der Türkei von Jordanien aus fortgesetzt – ohne dass ein „Status of Forces Agreement“, ein Stationierungsabkommen, zwischen der Bundesregierung und der jordanischen Regierung vorliegt.
„Auch für die Angehörigen der Bundeswehr in Jordanien muss es einen Handlungsrahmen geben, in dem rechtliche Fragen klar und eindeutig geregelt sind“, sagt Hauptmann Andreas Steinmetz, stellvertretender Bundesvorsitzender im DBwV. Es müsse sichergestellt werden, dass Angehörige der Bundeswehr in rechtlichen Fragen nicht der jordanischen Jurisdiktion unterliegen, in der unter Umständen auch islamisches Scharia-Recht zur Anwendung kommen kann, fordert Steinmetz.
Im vergangenen Jahr gab es ein ähnliches Problem in Katar, wo einige deutsche Offiziere im Stab der Anti-IS-Koalition eingesetzt sind. Dort traf man ein „Gentlemen’s Agreement“: Sollte ein Angehöriger der Bundeswehr gegen katarisches Recht verstoßen, wird dieser umgehend vom Einsatz in Katar abgezogen und nicht dort vor Gericht gestellt. Doch das deutsche Kontingent in Al-Asrak ist deutlich größer, in diesem Fall sind klare Rahmenbedingungen für den Einsatz zwingend erforderlich. Eine Absprache in Form eines „Gentlemen’s Agreement“ wird jedenfalls nicht ausreichen.