Mittlerweile gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich bei einer PTBS-Erkrankung helfen zu lassen. Auch der DBwV wird nicht müde, sich für eine bestmögliche Unterstützung der Betroffenen einzusetzen. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

Mittlerweile gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich bei einer PTBS-Erkrankung helfen zu lassen. Auch der DBwV wird nicht müde, sich für eine bestmögliche Unterstützung der Betroffenen einzusetzen. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

29.07.2016
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Einsatztrauma: So hilft der DBwV

Die Bundeswehr leistet mittlerweile einiges für die Soldaten, die mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen aus dem Ausland zurückkehren – eine logische und notwendige Konsequenz aus den noch relativ jungen Erfahrungen der Truppe mit der Einsatzrealität und ihren (Spät-)Folgen. Neben einem verbesserten Therapieangebot profitieren einsatzgeschädigte Soldaten auch von einem angepassten juristischen Rahmen – erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang etwa das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz oder das Einsatzweiterverwendungsgesetz.

Dass der Dienstgeber mehr für die ihm anvertrauten Menschen tut und ihnen auch nach einer erlittenen Verwundung im Einsatz – sei sie physischer oder psychischer Natur – eine berufliche Perspektive bietet, ist nicht zuletzt auch Verdienst des Deutschen BundeswehrVerbands, der über Jahre hinweg Druck auf die Politik ausgeübt hat, um eben diese Verbesserungen für die Soldaten durchzusetzen. Doch der Verband ist auf einer Vielzahl weiterer Ebenen unterwegs, um das Leben von Einsatzversehrten wieder lebenswert zu machen, ihnen eine neue Perspektive zu bieten oder ihnen in der größten Not zu helfen.

Auf ganz kleiner Ebene fängt es an: Schon in den Kameradschaften des DBwV – die TruKas, die StoKas und die ERHs – finden Kameraden menschliche Wärme und sozialen Beistand. Auf hauptamtlicher Ebene ist es die Rechtsabteilung des DBwV, die sich fortwährend um die Belange der Veteranen kümmert. Dort wird eine Vielzahl von Themen beackert – die Mitarbeiter stehen den Mitgliedern in Fragen der Betreuung und Fürsorge, der Versorgung oder der Besoldung zur Seite. Zudem steht den Mitgliedern mit dem Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer ein ausgewiesener Fachmann zur Verfügung, wenn es um den Umgang mit der Wehrverwaltung geht. Die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, besonders dann, wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt, kann leicht zu einer nervenaufreibenden Geduldsprobe werden. Ein solches Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen, bis der Betroffene endlich Klarheit hat – für einen an PTBS erkrankten Menschen und seine Angehörigen ist das eine enorme zusätzliche Belastung. In solchen Fällen leistet Steinmeyer, Ansprechpartner des DBwV für psychische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit besonderen Auslandsverwendungen, wertvolle Hilfe. Zu erreichen ist Steinmeyer telefonisch unter (040) 41357060 oder per E-Mail unter info@steinmeyer-law.de.

 

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Entscheidenden Anteil hatte der Deutsche BundeswehrVerband an der Entwicklung und dem Aufbau des „Netzwerks der Hilfe“, dem zahlreiche Organisationen und Verbände angehören. Ziel ist die schnelle und konkrete Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige.

Schnelle und unbürokratische Hilfe bietet auch die „Soldaten und Veteranen Stiftung“ (SVS), das jüngste Kind in der Stiftungsfamilie des DBwV. Die SVS konnte schon zahlreichen Einsatzsoldaten helfen, etwa wenn es um die kurzfristige Finanzierung einer bestimmten Therapie für einen PTBS-Betroffenen oder um die Beschaffung spezieller Sportgeräte für körperlich geschädigte Soldaten ging. Gemeinsam mit dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin wurde zudem eine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen, die Angehörigen den Raum geben soll, sich auszutauschen und zu vernetzen.

Wenn es um die Vorsorge geht, helfen die Partner der Förderungsgesellschaft (FöG) des DBwV gerne weiter: Für Soldaten ist es empfehlenswert, sich abzusichern – etwa mit Unfall- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dennoch – es bleibt noch Luft nach oben, um PTBS-Betroffenen und deren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb lässt der Deutsche BundeswehrVerband auch nicht locker und stellt eine Reihe von Forderungen an die politisch Verantwortlichen auf. Dazu gehört etwa eine zuverlässige und zeitnahe Bescheidung in WDB- und anderen Verfahren. Die Umkehr der Beweislast muss künftig auch für das WDB-Verfahren gelten.

Einer Studie zufolge liegt die Dunkelziffer einsatzgeschädigter Soldaten bei bis zu 50 Prozent. Dementsprechend sind auch die Kapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser zu erweitern. Leistungen für seelisch Versehrte sollen aus einer Hand erbracht werden. Weitere Therapie-Formen sind in die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung aufzunehmen.

Nicht zuletzt darf der Umgang mit psychischen Erkrankungen im Kameradenkreis sowie im Familienumfeld kein Tabuthema mehr sein. Einen Unterschied in der Wahrnehmung zwischen körperlicher und seelischer Einsatzschädigung darf es nicht geben.

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