Auslandseinsätze: Mandate könnten vorzeitig verlängert werden
Berlin. In wenigen Monaten laufen mehrere Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr aus und müssen verlängert werden, so etwa die Missionen in Sudan, Mali und Afghanistan und die Einsätze zur Unterstützung im Kampf gegen den Islamistischen Staat.
Aufgrund des Parlamentsvorbehalts müsste das Bundeskabinett dem Bundestag entsprechende Anträge zur Verlängerung dieser Einsätze als Bundestagsdrucksache vorlegen. Der Einsatz gilt dann bis zum Ablauf von zwei Sitzungstagen nach Verteilung der Bundestagsdrucksache automatisch als genehmigt, wenn innerhalb dieser Frist keine Befassung des Bundestages verlangt wird. Sollen die Einsätze ohne jede inhaltliche Änderung verlängert werden, kommt ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren in Betracht. Dann müssen die Anträge nur an die Fraktionsvorsitzenden, an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses sowie an die entsprechenden Obleute und an alle Mitglieder des Bundestags als Bundestagsdrucksache verteilt werden. Wenn dann nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Verteilung der Drucksache von einer Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des Parlaments eine Befassung des Bundestags verlangt wird, gilt die Zustimmung als erteilt.
Noch sind die Verlängerungen der Mandate durch die noch amtierende Bundesregierung nicht beschlossen worden. Da der alte Bundestag nur noch kurze Zeit im Amt sein wird, muss sich der neue Bundestag, der sich am 24. Oktober konstituieren wird, mit der Verlängerung der Einsätze beschäftigen. Das Problem dabei: Der neue Bundestag wird nicht sofort mit seiner Arbeit loslegen können, da zunächst Koalitionsverhandlungen geführt werden müssen. Dieses Jahr werden sie mit Aussicht auf eine Jamaika-Koalition besonders spannend und vermutlich auch besonders langwierig. Wahrscheinlich werden sich bis zum Ende der Koalitionsverhandlungen und der Verteilung sowie personellen Besetzung der Ministerien keine der im Grundgesetz vorgeschriebenen Ausschüsse im Deutschen Bundestag konstituieren - dazu gehört auch der Verteidigungsausschuss.
Um in der Ausnahmesituation laufender Koalitionsverhandlungen die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags zumindest zur Klärung der dringendsten Fragen gewährleisten zu können, wurde in der letzten Legislaturperiode zum ersten Mal in der Parlamentsgeschichte ein „Hauptausschuss“ eingerichtet. Unter dem Vorsitz des damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert berieten 47 Abgeordnete über die vom Plenum an den Hauptausschuss überwiesene Vorlagen. Selbst gesuchte Themen durfte er nicht bearbeiten. Mit Konstituierung der ständigen Ausschüsse erfolgte die Auflösung des Hauptausschusses.
Nun stellt sich Frage, ob eine solche provisorische Lösung auch für die neue Legislaturperiode bis zur Bildung einer neuen Regierung eingerichtet werden wird. Zu dieser Konstruktion gibt es nämlich durchaus unterschiedliche Ansichten. Lammert selbst nannte die Einrichtung des Hauptausschusses im Rahmen der Diskussion bei der 18. Legislaturperiode eine „vertretbare Lösung“, um eine Untätigkeit des Bundestags in dringenden Belangen zu vermeiden. Kritiker dagegen betonen, dass der Hauptausschuss weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vorgesehen ist. Zudem könnten sich durch eine Beschränkung auf wenige Abgeordnete andere Parlamentarier in ihren Rechten verletzt fühlen.
Zurzeit hört man aus dem Bundestag, dass ein solcher Hauptausschuss nur dann gebildet werden solle, wenn es wirklich notwendig werden würde. Zur aktuellen Frage der Verlängerung der anstehenden Auslandseinsätze sind aus dem Bundestag überwiegend zuversichtliche Stimmen zu vernehmen. Man geht von einer problemlosen Verlängerung aus. Diese wird wahrscheinlich drei Monate betragen, eine neue Befassung durch den dann arbeitsfähigen Bundestag wird schließlich durch die neue Bundesregierung ausgelöst werden. Spannend wird dennoch, ob und wie sich die Bundestagsfraktionen im neuen Bundestag positionieren werden. Die Grünen haben beispielsweise in der Vergangenheit einigen Einsätzen die Zustimmung verweigert.