07.08.2015
Anerkennung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) nach §56 des Bundesbesoldungsgesetzes
Soldaten auf dem Weg nach Termez wurden in der Vergangenheit während ihres Zwischenaufenthalts in Masar-e Sharif teilweise als nicht AVZ-berechtigt betrachtet und mit Reisetagegeld abgespeist.
Der Streit schwelt seit 2012; nun endlich ist eine für die Soldaten billige und gerechte Lösung gefunden.
- Schreiben von P III 2 zur Anerkennung des AVZ-Anspruchs (PDF)