Kein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit im Verteidigungsministerium
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Anzeige wegen Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium zu den Akten gelegt. «Der Prüfvorgang zur Scheinselbstständigkeit ist abgeschlossen und inzwischen ohne Ermittlungen eingestellt», sagte ein Sprecher am Montag (21. Januar 2019) der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Anfangsverdacht geprüft, weil am 30. September eine anonyme Anzeige eingegangen war, die offenkundig von einem Insider aus dem Umfeld des Ministeriums stammte.
Die Anzeige richtete sich gegen das Ministerium, vertreten durch Ministerin Ursula von der Leyen (CDU). Dem Schreiben war Berichten zufolge eine interne Anweisung vom 10. September beigelegt. In dem Schreiben sei angeordnet worden, dass externe Berater ab sofort nicht mehr «als ministerielle Instanz» auftreten dürften, dienstpostenähnliche Beschäftigungsverhältnisse umgehend abgeschafft und allen Externen ihre offiziellen Mailadressen und der Zugriff auf das geschützte Intranet-System entzogen werden müssten.
Das Verteidigungsministerium hatte erklärt, sich bereits zuvor wegen sechs Fällen mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung gesetzt zu haben. Von Scheinselbstständigkeit ist die Rede, wenn ein Mitarbeiter offiziell selbstständiger Unternehmer ist - allerdings in die Abläufe des Arbeitgebers eingebunden ist und seinen Anweisungen folgen muss. Den politisch heftig umstrittenen Einsatz von Beratern bei der Bundeswehr soll nach dem Willen von FDP, Grünen und Linken ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufklären.