Gericht will noch im Februar über Pfullendorf-Soldaten urteilen
Mannheim - Im Pfullendorf-Skandal bei der Bundeswehr will der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) noch im Februar über den Antrag von drei entlassenen Soldaten entscheiden. Die Männer waren Anfang 2017 wegen quälerischer Aufnahmerituale aus der Truppe ausgeschlossen worden - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Die Betroffenen haben gegen dieses Urteil beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. «Voraussichtlich noch im Februar wird der Verwaltungsgerichtshof entscheiden», sagte ein Sprecher des VGH am Dienstag (6. Februar 2018) in Mannheim.
Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Anträgen stattgeben, sei das nächste Vorgehen an Fristen gebunden, hieß es. In einem solchen Fall sei mit weiteren Schritte frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Sollte das VGH die Anträge ablehnen, bleibe den Männern grundsätzlich der Gang vor das Verfassungsgericht. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof zurückgenommen.
Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Einerseits ging es um angebliche sexuell-sadistische Praktiken - die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht - und andererseits um quälerische Rituale. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als «abstoßend und widerwärtig» bezeichnet. Der Anwalt eines Soldaten hatte die Vermischung der Vorwürfe kritisiert.