10.01.2019
dpa

Entlassung eines Soldaten nach Hitlergruß ist rechtens

Koblenz - Ein Soldat, der unter anderem den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Das Verwaltungsgericht der Stadt wies die Klage nach Mitteilung vom Mittwoch (9. Januar 2019) ab.

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse an Silvester mit dem Ruf «Allahu Akbar» (Gott ist groß) und ein Zitat zum «Führer» vorgeworfen. Nach einem Strafbefehl legte der Soldat Einspruch ein. Das Amtsgericht sprach ihn mangels ausreichender Beweise frei. Die Bundesrepublik entließ ihn gleichwohl aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann mit Verweis auf seinen Freispruch und angebliche Missverständnisse.

Vergebens, wie das Verwaltungsgericht befand. Der Soldat habe seine Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten verletzt. Das Gericht zeigte sich aufgrund der Zeugenaussagen überzeugt, dass der Kläger den Hitlergruß gezeigt, den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen geäußert und eine Jacke mit NS-Symbolen getragen habe.

Damit habe er gegen die Kernpflichten eines Soldaten verstoßen. Es bestehe sowohl Wiederholungs- als auch Nachahmungsgefahr in der Truppe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.