Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen Arbeitnehmer und Rentner entlastet werden. Verbesserungen ergeben sich dadurch auch für Soldaten auf Zeit beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Foto: dpa

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen Arbeitnehmer und Rentner entlastet werden. Verbesserungen ergeben sich dadurch auch für Soldaten auf Zeit beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Foto: dpa

11.06.2018
czi

Verbesserter Zugang von SaZ zur gesetzlichen Krankenkasse vom Kabinett beschlossen

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 6. Juni den Entwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet neben einer satten Entlastung von Arbeitnehmern und Rentnern beim Zusatzbeitrag in Höhe von 6,9 Milliarden Euro jährlich auch Verbesserungen beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit. Durch das Versichertenentlastungsgesetz, welches ab 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ändert sich der Zugang zur Krankenversicherung für SaZ nach Dienstzeitende grundlegend.

Auf eine Lösung der betreffenden Problematik, vor allem der älteren Soldaten auf Zeit, hatte der Deutsche BundeswehrVerband gedrängt – zuletzt durch die Abfassung entsprechender Beschlüsse der Hauptversammlung. Die Mitgliedschaft wurde immer wieder auf das Problem aufmerksam gemacht. Durch den Druck des DBwV wurde die Aufnahme des Problems in das „Lastenheft“ der Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag, erreicht und nunmehr liegt der Lösungsentwurf, so wie  BMG und BMVg ihn aushandelten, vor. Vor allem soll das Gesetz  der Betroffenengruppe der Soldaten auf Zeit, die mit über 55 Jahren die Bundeswehr verlassen, helfen. Das Versichertenentlastungsgesetz soll ihnen nun über den sogenannten Auffangtatbestand den Zugang als Pflichtversicherte zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen und verhindern, dass sie sich auch im Rentenalter teuer in der privaten Krankenkasse versichern müssen. Für die meisten Durchschnittsverdiener wäre dies auch schlicht nicht bezahlbar.

Für Soldaten auf Zeit, die vor Vollendung des 55. Lebensjahres ihr Dienstzeitende erreichen und die vor ihrem Wehrdienst gesetzlich versichert waren, soll der gleiche Mechanismus greifen: Da der bisherige Anspruch auf Beihilfe und damit grundsätzlich die Option auf eine Versicherung in der PKV entfällt, sollen diese Soldaten auf Zeit zukünftig unter Nutzung des sogenannten Auffangtatbestands im Sozialgesetzbuch als Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Diese Regelung betrifft  den Großteil aller Soldaten auf Zeit. Für den zahlenmäßig kleineren Teil der Soldaten auf Zeit, die vor ihrem Wehrdienst, beispielsweise als Beamten oder Soldatenkinder, zuletzt in der PKV versichert waren, ist eine sogenannte Bereichsausnahme vorgesehen. Sie soll auch ohne die üblicherweise notwendigen Vorversicherungszeiten den Zugang zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen. Um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine großzügige Zuschussregelung vorgesehen.

Auch wenn der DBwV grundsätzlich Verbesserungen beim Zugang von Soldaten auf Zeit zur gesetzlichen Krankenversicherung begrüßt, so muss an dieser Stelle auch deutlich gemacht werden, dass der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung auch Mängel aufweist, die wir gegenüber dem BMG und den Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen bereits kommuniziert haben. Stellvertretend sei hier neben einer Lösung für Altfälle der immer noch problembehaftete Zugang zur Krankenversicherung der Rentner für lebensältere Soldaten auf Zeit genannt. Der DBwV setzt sich weiterhin dafür ein, dass Soldaten auf Zeit nicht aufgrund Ihrer Dienstzeit der Zutritt zur Krankenversicherung der Rentner verweigert wird, was unter Umständen zu deutlich höheren Krankenversicherungskosten im Alter führen kann. Ein weiteres Problem ist der Wegfall der Beihilfe, weil damit die Option auf eine günstige Krankenversicherung mit hohem Versorgungsniveau entfällt.
 
Ziel des DBwV ist es nun, die Behebung von Mängeln im anstehenden parlamentarischen Verfahren zu ermöglichen. Ungeachtet dieser Mängel bleibt es abschließend als positiv festzuhalten, dass sich die Bundesregierung umgehend mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags befasst hat und dabei ist es ebenso zu begrüßen, dass sich das BMG auch erkennbar um die Belange von Soldatinnen und Soldaten kümmert.