Zivile Beschäftigte trafen sich zur Fachtagung in Erfurt
Zum 11. Mal trafen sich zivile Beschäftigte der Bundeswehr Ende September zur Fachtagung „Zivile Beschäftigte“, die in diesem Jahr in Erfurt stattfand.
Die Rechte und Pflichten des Zivilpersonals im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, die wirtschaftlichen Hintergründe der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und viele weitere Themen standen bei der Tagung der Zivilen Beschäftigten auf der Tagesordnung.
Klaus-Hermann Scharf, Vorsitzender des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, im DBwV leitete die Fachtagung mit rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und durfte neben zahlreichen zivilen Mitgliedern den Stellvertretenden Vorsitzenden des DBwV, Stabsfeldwebel a.D. Thomas Schwappacher, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Zivile Beschäftigte sowie die hochkarätigen Referentinnen und Referenten begrüßen.
Thomas Schwappacher eröffnete die Fachtagung mit einem Grußwort und hielt einen Vortrag zur aktuellen Verbandspolitik. Der Vortrag umfasste auch die Analyse der Personalratswahlen in diesem Jahr, die im Bereich der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr sehr erfolgreich verlaufen waren sowie den aktuellen Sachstand zum Artikelgesetz, der aktuellen Haushaltslage, der Wiedereinführung eines Wehrdienstes und den Tarifverhandlungen 2025, wobei er die Positionen und Arbeit des DBwV für seine Mitglieder in diesen Bereichen beleuchtete. Es schloss sich ein reger Austausch und wertvolle Beiträge von den Mitgliedern zu Themen an, die die zivilen Mitglieder der Bundeswehr beschäftigen.
Rechtsgrundlagen für den Wechsel zur Notstandsregelungen
Die Rechte und Pflichten des Zivilpersonals im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung war Thema im Vortrag von Ministerialrätin Rula Strehl, Referatsleiterin im Referat P II 6 – Beamtenrecht Gleichstellungsrecht (ziv/mil), Dienstliche Beurteilungen (ziv) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Dabei ging Strehl vertieft auf die Rechtsgrundlagen für den Wechsel von der Friedensordnung zu Notstandsregelungen in den abgestuften Fällen des Verteidigungs-, Spannungs-, Zustimmungs- und Bündnisfalls ein. Anschließend stellte sie nach Tarifangestellten und Beamten differenziert die jeweiligen Rechte und Pflichten im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung dar.
Auf dem Weg zwischen zwei Terminen in Berlin und Köln machte der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner, Halt in Erfurt, um während des abendlichen geselligen Zusammenseins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rede und Antwort zu stehen.
Anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Gemeinsam mit dem Fachbereichsvorsitzenden Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, stellte Klaus Scharf die wirtschaftlichen Hintergründe der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst dar. Der Zeitplan zur Aufstellung eigener Forderungen für die Tarifverhandlungen wurde vorgestellt sowie Schwerpunkte besprochen. Klaus-Hermann Scharf leitete eine Diskussionsrunde der Tagungsteilnehmer zu möglichen Forderungen. Im Anschluss stellte Dr. Buch den aktuellen Stand zum alimentativen Ergänzungszuschlag dar.
Im Verlauf der Fachtagung ging es vertieft um die Vorbereitung der 2025 anstehenden 22. Hauptversammlung des DBwV. Klaus Scharf stellte den Verfahrensablauf, beginnend bei den Anträgen der Mitglieder über die Truppen- und Standortkameradschaften, über die Landesversammlungen bis hin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung dar, und berichtete zum Sachstand der Beschlüsse im Sachgebiet IX, die auf der 21. Hauptversammlung beschlossen worden waren. Die Mitglieder der Fachtagung erarbeiteten sodann gemeinsam unter Leitung von Klaus-Hermann Scharf in der Gruppe Tarifbeschäftigte und dem Beisitzer Landesverband West, Regierungsoberamtsrat Sebastian Käding in der Gruppe der Beamten mögliche Antragsideen für die 22. Hauptversammlung.