Selbstkritisch Bürokratie eindämmen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
„Bürokratiemonster Bundeswehr“ – das ist ein im Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten zitierter Vorwurf zum aktuellen Zustand der Bundeswehr. Den Begriff Bürokratie verbindet unsere Gesellschaft automatisch mit dem Berufsbeamtentum. So dachte auch eine Interessenorganisation dieser Berufsgruppe, fühlte sich offenbar entsprechend angegriffen und präsentierte ein – zugegebenermaßen zutreffendes – Beispiel bundeswehrspezifischer Bürokratie, das aus der Feder militärischer Verantwortlicher stammt. Unabhängig von der Tatsache, dass wie beim präsentierten Beispiel an sehr vielen Vorschriften Personalvertretungen beteiligt sind, in denen auch der besagte Interessenverband Sitz und Stimme hat, sind Fingerzeige auf andere Statusgruppen zur Lösung des Problems nicht zielführend.
Bürokratie in der Bundeswehr ist ein Problem, bei dem ausnahmslos alle Statusgruppen ihren Beitrag leisten. Und es ist kein neues Problem, denn Bürokratie in der Bundeswehr gab es schon immer, dank der Erfahrungen der Wehrpflichtigen wurde sie über die Grenzen der Bundeswehr hinaus bekannt und sprichwörtlich. Jeder, der im Stabsdienst tätig war oder ist, kann ein Lied davon singen. Es sind nicht nur Erlasse von Ministerialbeamten, sondern auch zahlreiche Vorschriften aus den zivilen Behörden und militärischen Kommandos unterschiedlicher Ebenen, die einem den Dienst schwer machen können. Ein schönes Beispiel ist das „Aktive Regelungsmanagement“ der Bundeswehr, vor einigen Jahren eingeführt als Beitrag zur Deregulierung. Bei der Überführung unzähliger Vorschriften in das Aktive Regelungsmanagement hatte man sich tatsächlich bemüht, verschiedene Regelungen gleichen Sachverhalts zusammenzufassen und zu überarbeiten. Inzwischen scheint das Gegenteil eingetreten zu sein, Personalvertretungen merken es an der Zunahme der Beteiligungen an den Vorschriften.
Kritik an der überbordenden Bürokratie in der Bundeswehr ist berechtigt, dazu gehört jedoch auch Selbstkritik. Jeder kann in seinem Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, Bürokratie einzudämmen durch Vereinfachung von Verfahren, Zusammenfassung von Regularien zu gleichen Sachverhalten oder Vermeidung unnötiger redundanter Anwendungsvorschriften, bei denen oft nur die Benennung von Zuständigkeiten genügt. Hier sind auch die Personalvertretungen in allen Stufen aufgerufen, ihren Beitrag im Rahmen ihrer Beteiligung zu leisten.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte