Bei den Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen geht es zum einen um höhere Entgelte und zum anderen um bessere Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten. Foto: Fotolia

Bei den Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen geht es zum einen um höhere Entgelte und zum anderen um bessere Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten. Foto: Fotolia

31.03.2025
Jana Bartole

Schlichter stellen Schlichtungsempfehlung vor

Überraschend haben die Schlichter bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bereits am fünften Tag ihrer Verhandlungen eine Schlichtungsempfehlung vorgelegt.

Folgende wesentliche Vorschläge sind Gegenstand der Schlichtungsempfehlung:

  • Die Schlichter schlagen eine zweistufige Erhöhung der Einkommen vor: zunächst drei Prozent zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro im Monat und weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026.
  • Auszubildende sollen ebenfalls in zwei Schritten mehr Entgelt erhalten. Zum 1. April 2025 sollen sie 75 Euro mehr erhalten und zum 1. Mai 2026 weitere 75 Euro.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 27 Monate bis zum 31. März 2027 betragen.
  • Die Zulagen für Wechsel- und Schichtarbeit sollen erhöht werden.
  • Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:
    - für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent,
    - für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und
    - für die Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent.
    Zudem sollen Beschäftigte die Möglichkeit bekommen, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen.
  • Ab dem Jahr 2027 sollen Beschäftigte laut dem Schlichtervorschlag einen weiteren Urlaubstag bekommen.
  • Ab 2026 soll es die Möglichkeit geben, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
  • Weiter empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.

Die von der Schlichtungskommission mehrheitlich unterstützte Empfehlung muss nun in einer eigenen Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern besprochen werden, die für den 5. April 2025 angesetzt ist. Die Verhandlungspartner haben die Möglichkeit, die Schlichtungsempfehlung anzunehmen, abzulehnen oder zu einem modifizierten Verhandlungsergebnis zu gelangen.

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