Zurzeit befasst sich der Hauptpersonalrat im BMVg mit der Anfang Juni in Kraft gesetzten neuen Personalentwicklungskonzeption. Foto: Bundeswehr/Andreas Bienert

Zurzeit befasst sich der Hauptpersonalrat im BMVg mit der Anfang Juni in Kraft gesetzten neuen Personalentwicklungskonzeption. Foto: Bundeswehr/Andreas Bienert

08.08.2024
Von Bernd Kaufmann

Neue Personalentwicklungskonzeption (PEK) für Beamtinnen und Beamte

Die neue Allgemeine Regelung (AR) A-1340/16 ist seit dem 04.06.2024 in Kraft gesetzt. Aktuell ist der Hauptpersonalrat beim BMVg mit der Neufassung der AR A1-1340/16-5000 „Umsetzung der Bestimmungen zur Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte“ im Rahmen der Beteiligung befasst.

Viel Licht aber auch Schatten

Es ist gut, dass Anreize und Gesprächsformate zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitern in den Vordergrund rücken. Die deutliche Reduzierung der Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst und der Wegfall einer ministeriellen Schleife sind zu begrüßen und zielführend. Es konnte mit Inkrafttreten der neuen PEK erreicht werden, dass für den mittleren Dienst erst bei einer förderlichen Verwendung ab Besoldungsgruppe A9 und im gehobenen Dienst grundsätzlich nur noch ein Verwendungswechsel im Bereich von A9 und A11 vorgegeben ist. Im höheren Dienst findet diese Vorgabe des Verwendungswechsel bei A13 und A14 statt.

Aber was sind die Auswirkungen der neuen PEK auf das Laufbahnprinzip und der Beförderungssituation im Geschäftsbereich des BMVg? Hier kommen wir zu den Nachteilen der neuen PEK!

Die Reife zur Beförderung erlangt die Beamtin und der Beamte durch das Ableisten der Erprobungszeit von sechs Monaten (§ 22 Abs. 2 BBG). Erfüllen mehr Beamtinnen und Beamte die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine förderliche Maßnahme als freie und besetzbare Planstellen zur Verfügung gestellt werden können, sind die Betroffenen zu reihen. Hier gilt der Grundsatz des verfassungs- und beamtenrechtlich garantierten Leistungsprinzips.

Durch die neue PEK fallen jetzt die Wartezeiten weg, sodass drei Einstellungsdurchgänge zusammenfallen. Damit warten derzeit (Stand Monat August 2024) 789 Kolleginnen und Kollegen der Besoldungsgruppe A7 auf eine Beförderung nach A8. Es stehen bis zum Jahresende allerdings nur ca. 340 Planstellen zur Verfügung. Bisher standen aufgrund der in der alten PEK geltenden, zwingend in der jeweiligen Besoldungsgruppe zu absolvierenden Verwendungszeiten (i.d.R. drei Jahre), genügend Haushaltstellen für die Beförderungen zur Verfügung. Das hat sich nun verschärft.

Wie geht es nun weiter?

Der DBwV setzt sich nachhaltig für eine Lösung dieses Beförderungsstaus ein. Eine Erörterung mit dem Ministerium lässt hoffen, dass die aktuell wartenden Kolleginnen und Kollegen doch noch zeitnah befördert werden könnten.

Dazu bedarf es jedoch folgender Vorgehensweise: Da nur mit einer aktuellen Beurteilung eine Auswahl möglich ist, sollen die in A7 bewährten Beamtinnen und Beamten aus dem Beurteilungsdurchgang mittlerer Dienst zum 31.01.2025 herausgelöst und zum Stichtag 30.09.2024 beurteilt werden. Dieser zeitliche Vorsprung soll es dann ermöglichen, bis spätestens Januar 2025 rückwirkend die offenen 340 Planstellen zu besetzen. Für das Jahr 2025 erwarten wir als DBwV, dass der Dienstherr genügend Planstellen zur Verfügung stellt, um die weiteren und dann unter Umständen noch wartenden Beamtinnen und Beamte, die ihre Beförderungsreife im Jahr 2024 erlangt haben, befördern zu können.

Der DBwV bleibt am Ball

Wir werden weiterhin das Gespräch mit dem BMVg suchen und uns dafür einsetzen, genügend Planstellen auch in den Folgejahren bereitzustellen. Es wäre das absolut falsche Signal in Zeiten des Fachkräftemangels, durch fehlende Planstellen unser Personal in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes oder der Privatwirtschaft abzugeben.

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