Mit dem Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien 2021 beschlossen, sich für einen attraktiver gestalteten öffentlichen Dienst einzusetzen. Foto: picture alliance/Nietfeld

14.06.2023
Von Klaus-Hermann Scharf

Mehr Mut ist gefragt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Koalitionsvertrag wurde 2021 unter anderem vereinbart, dass die Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst in Richtung praktischer Berufserfahrungen flexibilisiert und gleichwertige berufliche Qualifikationen für höhere Karrierewege anerkannt werden sollen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat hierzu über erste Vorschläge für das Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten mit Gewerkschaften und Verbänden, darunter mit dem DBwV, diskutiert.
 

Zu begrüßen ist die bestehende Einigkeit in der Frage der Gleichwertigkeit der Abschlüsse Bachelor Professional und Master Professional mit den bereits bestehenden und anerkannten Hochschulabschlüssen Bachelor und Master in den Laufbahngruppen, insbesondere beim technischen Dienst und bei IT-Personal. Bedauerlicherweise sieht man entsprechende Öffnungen in nichttechnischen Laufbahnen kritisch, zudem auch keinen Bedarf noch eine Gleichwertigkeit hierfür. Auch mag das BMI bei den Überlegungen zur Attraktivitätssteigerung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) die vom DBwV vorgeschlagene Einheitslaufbahn nach dem bayerischen Modell derzeit nicht mitgehen wollen.

Insgesamt ist positiv zu bewerten, dass man sich aufmacht, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für eine attraktivere Gestaltung des öffentlichen Dienstes umzusetzen. Schade ist nur das Festhalten an vielem bisher Bewährtem, anstatt die BLV hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Gänze auf den Prüfstand zu stellen. Nachdem es bereits jahrzehntelang Probleme in der Nachwuchsgewinnung für die technische Laufbahn gibt, beginnen sie sich nun auch auf die nichttechnische Laufbahn auszudehnen.

Zudem ist es überfällig, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) endlich im Laufbahnrecht – sowohl im zivilen als auch im militärischen – und im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes Berücksichtigung findet. Hochintellektuelle Diskussionen über Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit von Qualifikationen sind ein nicht mehr leistbarer Luxus im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu vielen anderen europäischen Nationen. Im Übrigen beschränken sich die Absichten im Koalitionsvertrag nicht nur auf die Laufbahnen der Beamten, sondern gelten für alle Statusgruppen im Bundesdienst. Mehr Mut ist daher in seinen Umsetzungen gefragt.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
Klaus-Hermann Scharf

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