In zwei Bundeswehrkrankenhäusern sollen Dienstposten eingerichtet werden, die einen möglichen Karriereweg von der ungelernten Pflegehilfe bis zur akademischen Pflegekraft eröffnen. Foto: Bundeswehr/Patrick Grüterich

In zwei Bundeswehrkrankenhäusern sollen Dienstposten eingerichtet werden, die einen möglichen Karriereweg von der ungelernten Pflegehilfe bis zur akademischen Pflegekraft eröffnen. Foto: Bundeswehr/Patrick Grüterich

11.03.2025
Von Klaus-Hermann Scharf

Karrierewege für Tarifbeschäftigte ermöglichen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Mitte Januar 2025 hatte die Arbeitsgruppe „Zukunft Tarifbeschäftigte“ eine Vorlage zur Entscheidung (VzE) zusammen mit einem Sachstandsbericht über die Arbeit der AG dem Staatssekretär Hilmer vorgelegt. Bedingt durch die vorgezogene Bundestagswahl mussten beide Dokumente ein halbes Jahr früher als geplant erstellt werden, da gemäß Einführungserlass die Arbeit der AG bis zum Ende der Legislaturperiode befristet war.

In den bis zur Erstellung der VzE 16 stattgefundenen Sitzungen, an denen sich der DBwV zusammen mit den Gewerkschaften und Verbänden Ver.di, VAB, VBB und GÖD beteiligt hat, wurde konstruktiv, jedoch manchmal auch kontrovers diskutiert. Es wurden verschiedene Projekte initiiert, in denen in verschiedenen Organisationsbereichen der Bundeswehr nachhaltige Karrierewege für Tarifbeschäftigte geschaffen werden sollen. Denn die Karrieremöglichkeiten dieser Statusgruppe wurden in den letzten über zwei Jahrzehnten durch überproportionalen Personalabbau und weiterhin bestehende Umwandlungen ihrer Dienstposten zur künftigen Besetzung durch Beamte erheblich eingeschränkt.

So sollen in zwei Bundeswehrkrankenhäusern Dienstposten eingerichtet werden, die einen möglichen Karriereweg von der ungelernten Pflegehilfe bis zur akademischen Pflegekraft eröffnen. Durch Wandlung von Dienstposten soll im Teilbereich Personalmanagement (PM 1) in vier Pilot-BwDLZ ein Karriereweg bis zur Entgeltgruppe (E) 10 möglich sein. Die vier neu aufzustellenden Verpflegungscenter werden einschließlich Führungsfunktionen nur mit Arbeitnehmerdienstposten ausgeplant. Bei den vorgenannten Projekten besteht Einvernehmen zwischen der AG und den zuständigen Organisationsverantwortlichen. Dagegen wurden in der VzE die Wandlungen von Dienstposten im Teilbereich Facility Management sowie mit E 11 und 12 zu bewertenden Tätigkeiten im Teilbereich PM 1 in den Pilot-BwDLZ als strittig vorgelegt.

Bei einer möglichen Umsetzung der VzE sollen die umzuwandelnden und bisher mit Beamten besetzten Dienstposten aus rechtlichen und sozialverträglichen Gründen zunächst einen ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) erhalten.

Des Weiteren wird eine Prüfung durch die Organisationsverantwortlichen mit dem Ziel der Wandlung aller über zwei Jahre ununterbrochen mit Tarifbeschäftigten besetzten circa 2400 Beamtendienstposten in Arbeitnehmerdienstposten vorgeschlagen, sofern die Besetzung nicht mit dem Ziel der Verbeamtung erfolgt.

Von den Interessenorganisationen werden die in der VzE genannten Vorschläge vom DBwV gemeinsam mit der Ver.di, dem VAB und der GÖD unterstützt. Der Prozess bis zur deren Erstellung war jedoch nicht einfach. Die Überlegung, Beamtendienstposten auch mit Tarifbeschäftigten zu besetzen und ihnen auf diese Weise Karrieremöglichkeiten einzuräumen, wurde mehrheitlich verworfen. Nicht nur haushalterische Gründe sprechen dagegen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Tarifbeschäftigte bei Verfügbarkeit von geeigneten Beamten bei Ausschreibungen von förderlichen Dienstposten in der Regel nicht berücksichtigt wurden. Zudem haben sie im Fall von Konkurrenzklagen keine zuständige Gerichtsbarkeit. Gleiches gilt für Eingangsdienstposten bei Verfügbarkeit von Laufbahnabsolventen.

Vor allem galt es, die Organisationsverantwortlichen zu überzeugen, dass auch mit Arbeitnehmerdienstposten resiliente Strukturen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung geschaffen werden können. Tarifliche Sonderregelungen sowie gesetzliche Regelungen (unter anderem Arbeitssicherstellungs- und Arbeitszeitgesetz) stellen die Grundlagen für die notwendige Flexibilität zum Einsatz der Tarifbeschäftigten dar. Insofern gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden zivilen Statusgruppen, lediglich die Regelungen sind unterschiedlich. Zudem erlaubt auch ein Vergleich mit den Zeiten des kalten Krieges, in denen die Anzahl der Tarifbeschäftigten gegenüber den Beamten trotz erheblich höherer Bedrohungslage um ein Vielfaches überwog.

Staatssekretär Hilmer hat nun entschieden, die Vorschläge im BMVg im Hinblick auf dem gesamten Personalhaushalt und im Kontext der von Seiten der NATO zu erwartenden militärischen Fähigkeits- und Personalforderungen abzustimmen. Die Arbeit der AG Zukunft Tarifbeschäftigte soll hierfür zunächst bis Ende 2026 fortgesetzt werden. Damit ist ein erster wichtiger Schritt erreicht, um den Tarifbeschäftigten in der Bundeswehr, die für die anstehenden Aufgaben dringend benötigt werden, die angemessene Wertschätzung und für ihre berufliche Entwicklung die notwendige Attraktivität (wieder)zugeben.
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Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

Klaus-Hermann Scharf

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