Im Kampf um die besten Köpfe ist der TV UmBw auch ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitnehmerbereich zu verlieren. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Im Kampf um die besten Köpfe ist der TV UmBw auch ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitnehmerbereich zu verlieren. Foto: DBwV/Mika Schmidt

04.07.2024
Von Klaus-Hermann Scharf

Einigung auf neuen TV UmBw

Noch in der Juli-Ausgabe unseres Verbandsmagazins haben wir anhand von Parallelen zur laufenden Fußballeuropameisterschaft über die unbefriedigende Situation um die Verlängerung oder Nachfolge des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) berichtet. Bereits seit Mitte 2023 hatten die tarifschließenden Gewerkschaften sich um eine Verlängerung des Tarifvertrags erfolglos bemüht.

Auch der DBwV hatte sich im Vorfeld mit Schreiben an die Bundesminister der Verteidigung, des Innern und der Finanzen für die Verlängerung oder eine Nachfolge des TV UmBw mit Verweis auf die im Rahmen der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung notwendigen Reorganisationsmaßnahmen eingesetzt und für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Tarifvertragspartnern geworben. Nun endlich – ein halbes Jahr nach dem Auslaufen des TV UmBw – konnte das erlösende „Golden Goal“ erzielt werden: Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen neuen Tarifvertrag einigen können!

Der neu verhandelte TV UmBw wird rückwirkend vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 gültig sein. Wie die alten Fassungen wird auch der neue Tarifvertrag umfassende Instrumente zur Arbeitsplatzsicherung einschließlich der Entgeltsicherung beinhalten. Nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren sollen ordentliche Kündigungen ausgeschlossen sein. Maßnahmen der Abgeltung und Abfindung (ehemals §§ 8 und 9 TV UmBw) sind nicht mehr vorgesehen. Trotz erheblicher Widerstände auf Arbeitgeberseite konnte eine Fortsetzung der Härtefallregelung erreicht werden – wenn auch in veränderter Form. Zukünftig wird sie nur noch für Beschäftigte ab vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente bis zur Entgeltgruppe 10 gelten, wobei bei den Entgeltgruppen 9a bis 10 ein Zustimmungsvorbehalt der Bundesministerien des Innern und für Heimat sowie der Finanzen stehen wird. Bevor der neue TV UmBw tatsächlich in Kraft treten wird, müssen noch die sogenannten Redaktionsverhandlungen stattfinden, die Erklärungsfrist endet Mitte August.

Sichtlich zufrieden zeigt sich der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, mit dem Tarifabschluss: „Eine wichtige Botschaft für alle Tarifbeschäftigten in der Bundeswehr, denn es besteht vor den geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen endlich wieder Sicherheit für ihre Beschäftigungsverhältnisse. Mein großer Dank gilt allen Tarifvertragspartnern. Ich freue mich, dass es gelungen ist, den TV UmBw nicht als Instrumentenkasten für den Personalabbau misszuverstehen, sondern er vielmehr für die sozialverträgliche Begleitung des Umbaus der Bundeswehr steht. Vor dem Hintergrund der Demografie und des Fachkräftemangels können wir keine Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerbereich verlieren. Deshalb stellt der TV UmBw bei den notwendigen Veränderungen auch ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal dar.“

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