In der kritischen Bestandsaufnahme wird die Lage des Zivilpersonals der Bundeswehr sehr optimistisch dargestellt. Archivfoto: DBwV/Mika Schmidt

02.02.2023
Von Klaus-Hermann Scharf

Ehrlich sein

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, seit über einem Jahr läuft die im Koalitionsvertrag vereinbarte kritische Bestandsaufnahme der Bundeswehr. Einen ersten Entwurf des Ergebnisberichts gab es im November, der zweite überarbeitete Entwurf wurde Anfang Januar den höchsten Interessenvertretungen beim BMVg mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Wann nun der Ergebnisbericht veröffentlicht wird, ist unklar, zu befürchten ist eine weitere Verzögerung aufgrund des Ministerwechsels.

Wer in dem Bericht eine Lagefeststellung, darauf eine Bewertung und schließlich klare Handlungsempfehlungen erwarten sollte, dürfte enttäuscht werden. Stattdessen liest sich das Papier hinsichtlich einer verbesserten personellen, materiellen, infrastrukturellen und funktionalen Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach dem Motto „Wir werden stets bemüht sein“.

Immerhin, im Gegensatz zu den Ergebnissen der Regionaltagungen sind die des zusätzlich anberaumten Fachgesprächs Zivilpersonal fast vollständig in den Ergebnisbericht eingeflossen. Allerdings wird die Lage des Zivilpersonals sehr optimistisch dargestellt. Im Hinblick auf den planerisch vorgesehenen Personalumfang von 73.200 Zivilbeschäftigten in 2027 solle nur noch ein Aufwuchs von ca. 5400 Mitarbeitenden erforderlich sein. Vergessen wird hierbei das altersbedingte Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970. Ein Prozess, der bereits begonnen hat und bis zu 40 Prozent des Zivilpersonals bis 2035 umfassen wird. Schwerpunktmäßig werden, wie im Bericht dargestellt, die Tarifbeschäftigten betroffen sein, aber nicht nur. Die derzeitige Demografie wird einen Ausgleich der altersbedingten Abgänge von nur zu zwei Drittel zulassen. Ein Umstand, der nicht nur das Zivilpersonal in der Bundeswehr oder allgemein im öffentlichen Dienst betrifft, sondern alle Branchen.

Die im Fachgespräch Zivilpersonal aufgeworfene Fragestellung hinsichtlich der Anpassung der Organisationsstruktur für die Ermöglichung attraktiver Karrierewege für Tarifbeschäftigte hat im Ergebnisbericht nur teilweise Berücksichtigung gefunden. Diese Fragestellung impliziert auch eine zwingende Prüfung eines möglichen Funktionsvorbehalts bei der Einrichtung von zivilen Dienstposten. In der Vergangenheit spielte bei der Schaffung von Beamtendienstposten diese Frage, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle. Dies ging in der Regel zulasten höher dotierter Arbeitnehmerdienstposten, die als Ausgleich insbesondere für höher dotierte Beamten- und militärische Dienstposten „geopfert“ wurden. Möchte man das Potenzial der Tarifbeschäftigten tatsächlich heben, dann ist eine ehrliche Prüfung eines Funktionsvorbehalts Grundvoraussetzung für organisatorische Entscheidungen, bevor man an die Ausschöpfung tariflicher Möglichkeiten denkt. Daher sollte dies ein Teil der Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und attraktive Tarifbeschäftigung sein, die in einer – eigentlich bereits im Januar 2023 einzusetzenden – Arbeitsgruppe geschaffen werden müssen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
Klaus-Hermann Scharf

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