Bedarf erkannt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur Modernisierung des Bundesbeamtenrechts ist eine grundsätzlich begrüßenswerte Initiative. Sie beweist, dass zum einen die Notwendigkeit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft vor dem demografischen Hintergrund in der Politik erkannt wird, und zum anderen, dass das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) allein diesen Bedarf nicht ausreichend abdecken kann. Erfreulicherweise berücksichtigen einige der Forderungen der FDP diejenigen des DBwV aus dessen Agenda „Zivilpersonal der Bundeswehr stärken“, so Aspekte der Personalgewinnung, bessere Durchlässigkeit von Beamtenlaufbahnen und die Umgestaltung des dienstlichen Beurteilungssystems bei Verzicht auf Beurteilungskontingente.
Die eingebrachten Forderungen verdienen eine wohlwollende Betrachtung, auch wenn es einige Punkte darunter gibt, die kritisch zu bewerten sind. Eine eigene für IT-Fachkräfte einzuführende Laufbahn mit attraktiver Besoldung anstelle der Gewährung von Zulagen für diese Berufsgruppe erscheint interessant, jedoch als Einheitslaufbahn abseits der existierenden mittleren, gehobenen und höheren Laufbahnen unrealistisch. Sehr zu begrüßen ist die geforderte Flexibilisierung des Ruheeintrittsalters. Dabei wird das zunehmende Interesse an einer Tätigkeit über die Ruhestandsgrenze hinaus berücksichtigt. Genauer spezifiziert werden muss dagegen jedoch die Beschäftigung von Ruhestandsbeamten bei dringendem dienstlichen Bedarf. Hier sollten weitestgehend Freiwilligkeit und natürlich die gesundheitliche Eignung zählen.
Kritischer ist der geforderte Ausbau des Altersgelds bei dauerhaftem Wechsel von Beamten in die Privatwirtschaft zu sehen. Das Dienstverhältnis eines Beamten ist kein Job wie jeder andere, sondern vielmehr ein besonderes, auf Lebenszeit zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn geschlossenes Verhältnis auf Gegenseitigkeit, bei dem Verlässlichkeit und Treue eine besondere Rolle spielen. Natürlich ist ein vorzeitiges Ausscheiden auf Wunsch des Beamten durchaus möglich und für seine Dienstzeit muss ein angemessenes Altersgeld gezahlt, jedoch nicht attraktiv gestaltet werden. Es würde auch kein privatwirtschaftlicher Unternehmer seinem ausscheidewilligen Angestellten einen zusätzlichen Bonus neben den Ansprüchen der betrieblichen Altersvorsorge geben wollen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte