15.05.2023
Mehr Beihilfe für Heilmittel
Zu den Heilmitteln gehören Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Manuelle Lymphdrainage, Packungen, Logopädie, Ergotherapie und Podologische Therapien. Diese sind nach Maßgabe der Beihilfeverordnung, insbesondere der Anlage 9 und 10, beihilfefähig. Die Höchsterstattungsbeträge wurden zum 01. Mai 2023 angepasst. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis finden Sie in diesem PDF.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Beihilfe finden Sie im internen Bereich der DBwV-Community.