Die Direktabrechnung ist da!
Berlin. Am 24. Juli 2018 trat die Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in Kraft – und bringt deutliche Verbesserungen.
Als besonderer Verbandserfolg kann neben der Erhöhung der Heilmittelhöchstbeträge vor allem die Einführung der Direktabrechnung genannt werden. Der DBwV, allen voran der Vorstand ERH mit dem Vorsitzenden, Hauptmann a.D./Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner, und seinem Stellvertreter, Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, hat jahrelang dafür gekämpft.
Alle weiteren Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!