Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes hat der DBwV erst schriftlich und jetzt auch telefonisch Stellung bezogen - mit guten Argumenten wurde Leben in den Prozess gebracht. Grafik: DBwV/Eutebach

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes hat der DBwV erst schriftlich und jetzt auch telefonisch Stellung bezogen - mit guten Argumenten wurde Leben in den Prozess gebracht. Grafik: DBwV/Eutebach

01.04.2020
jm

Update Personalratswahlen: Der Verband hat Stellung genommen

Berlin. Die Dinge sind in Bewegung! Am Montag (30. März) hat das Bundesinnenministerium seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und zu Änderungen der Wahlordnung vorgelegt. Wir haben berichtet. Der DBwV hat dazu Stellung genommen. Erst gestern schriftlich, heute dann in einem telefonischen Beteiligungsgespräch. Für uns in der Leitung: Der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert.
 
In den vergangenen Tagen ist es uns gelungen, mit guten Argumenten Leben in den Prozess zu bringen. Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner hat die Fühlung zur Leitung in BMVg und BMI gehalten, Oberstabsfeldwebel a.D. Hubert stand im ständigen Kontakt mit der Arbeitsebene. Und all das im engen Schulterschluss mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, insbesondere mit ver.di und der DPolG, weil es um ein Gesetz geht, das nicht nur die Wahlen im Bereich BMVg betrifft, sondern die Personalräte aller Ressorts des öffentlichen Dienstes.
 
Für den DBwV geht es im aktuellen Verfahren beispielsweise darum, dass die Wahlen um bis zu zwölf Monate verschoben werden, weil nach unserer Bewertung die Wahlen im Bereich BMVg nahezu flächendeckend nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Durchgehend muss sichergestellt sein, dass es demokratisch legitimierte Gremien gibt, bis die Wahlen abgeschlossen sind.

Fest steht für uns zudem: Wir brauchen eine Lösung, die über alle Ebenen von den örtlichen Gremien bis zum Hauptpersonalrat eine einheitliche Wahl sicherstellt. Die Modalitäten des weiteren Verfahrens müssen zentral gesteuert werden, um wieder im Ganzen zur Normalität zu kommen.

Außerdem ist es wichtig, dass die Wahlbewerber einen Versetzungsschutz für den Übergangszeitraum erhalten. Grundsätzlich sagen wir: Alles, was jetzt geändert wird, darf nur ausnahmedingt, zeitlich befristet und Corona-bezogen sein.
 
Den Versuch des BMI, mit dem Gesetzentwurf gleich auch noch eine Reihe von Regelungen zu treffen, die höchst umstritten sind und einer sorgfältigen Aushandlung bedürfen, lehnen wir angesichts der Eile und des eigentlichen Zwecks des Gesetzesvorhabens ganz klar ab. Nach der Pandemie sollten sich alle Gewerkschaften wieder mit dem BMI an einen Tisch setzen und über grundsätzliche Änderungen des BPersVG diskutieren.
 
Wir stehen mit unserer Haltung nicht alleine da. Staatssekretär Hoofe hat den Personalräten und Wahlvorständen im Geschäftsbereich des BMVg in einem Schreiben die Absicht des BMVg deutlich gemacht. Diese entspricht in weiten Teilen der Position des DBwV.
 
Im telefonischen Beteiligungsgespräch unterstrich Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert heute gegenüber dem BMI die im Ressort bestehenden Besonderheiten. Er machte deutlich, dass Wahlvorstände wie Wähler baldmöglichst Klarheit darüber haben müssen, wie weiter zu verfahren ist. Über grundlegende Änderungen könne man hingegen zu einem späteren Zeitpunkt sprechen.
 
Jetzt wird die Abstimmung zwischen den Bundesministerien fortgesetzt. Sollte es zu einer Einigung zwischen den Ressorts kommen, wird sich das Kabinett voraussichtlich am 8. April mit den Regelungsvorhaben auseinandersetzen – wir bleiben dran. Und natürlich halten wir Sie hier wie gehabt auf dem Laufenden.

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