Geschafft?
Sehr geehrte Mitstreiter,
am 5. Dezember werden jedes Jahr mit dem internationalen „Tag des Ehrenamtes“ die Menschen gewürdigt, die sich durch ihr Engagement freiwillig und unentgeltlich für eine Aufgabe oder ein Amt einsetzen. Diese Einsatzbereitschaft wird in unserem Land nach wie vor gelebt, wenngleich hier und da „Ehrenamtliche“ gelegentlich kritisch, insbesondere von Menschen ohne Zugang zum Ehrenamt, beobachtet werden. Unsere zahlreichen aktiven Mitglieder in der Fläche hemmt die Kritik nicht. Wie Sie an dieser Stelle erwarten werden, richte ich den Blick auf unsere Mitglieder, die seit mehr als einem halben Jahr Ihre Interessen als Mitglieder in Personalräten in Coronazeiten vertreten.
Die planmäßigen Neuwahlen im April 2020 haben bekanntermaßen nicht stattgefunden. Seitdem waren wir Gefangene der Pandemie und für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit unserer Personalratsgremien mit allen kreativen Möglichkeiten erfolgreich im Einsatz.
Mit flächendeckender ergänzender Briefwahl und der abschließenden Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe nach dem ersten Lockdown im Frühjahr waren alle Voraussetzungen geschaffen, um das erklärte Ziel zu erreichen, die Personalratswahl 2020 zum Abschluss zu bringen. Leider hat der zweite Lockdown (light) uns alle noch einmal vor besondere Herausforderungen gestellt, die mit viel Einsatz am Ende bewältigt werden konnten. Damit werden diese Personalratswahlen ganz sicher in die Geschichte eingehen.
Länger als geplant mussten die Wahlvorstände sowie die 2016 gewählten Personalratsmitglieder in ihren Ehrenämtern verbleiben und dafür Sorge tragen, dass die Wahlen sowie die gesetzmäßige Beteiligung durchgeführt werden konnten. Ihnen und Euch allen zolle ich meinen höchsten Respekt und die größte Anerkennung. Aus eigenem Erleben kenne ich die Belastungen von Wahlen unter normalen Bedingungen. Diese Wahlen haben auch mir und meinem Team alles abverlangt. Bei meinen Mitstreitern bedanke ich mich auch an dieser Stelle von ganzem Herzen. Nur mit guten Teams im Rücken sind große Herausforderungen zu bewältigen.
Nach der erfolgten Wahl erfolgt bekanntlich die Konstituierung der Gremien. In den meisten Bereichen ist dies trotz erheblicher Einschränkungen durch den zweiten Lockdown gelungen. Dank temporärer gesetzlicher Änderungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz konnten hier die regionalen und überregionalen Besonderheiten aufgefangen werden. Ohne Konstituierung gibt es eben keine wirksam zusammengesetzte Personalvertretung.
Wir kommen selbstverständlich in der kommenden Ausgabe unseres Verbandsmagazins und hier auf unserer Homepage unserer bewährten Informationsverpflichtung nach.
Bleiben Sie gesund und uns gewogen!
Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
Bundesvorstand Deutscher BundeswehrVerband