Volkes Stimme ernst nehmen, Beteiligung hilft bei der Übersetzung!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
verflogen ist die Beschaulichkeit des Jahreswechsels, der Betrieb in der Berliner Geschäftsstelle hat unvermittelt Fahrt aufgenommen und der Winter ist tatsächlich noch mit Fragmenten eisigen Klimas über uns hergefallen. Nebenbei und genauso überflüssig hat der dienstliche Alltag für die Truppe an der Heimatfront schon einige Schrammen abbekommen. Der alltägliche Dienst und das Phantom „Soldatenarbeitszeitverordnung“ treffen im Nebel der Befindlichkeiten aufeinander und auf den Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA).
Zur Überraschung einiger Fans, deren Hobby es zu sein scheint, den frühen Vogel beim Fangen des Wurms zu bewundern und bei Nacht das Grau der Katzen zu vergleichen, dieses bestenfalls ganztägig und in Gesellschaft notfalls befohlener Gleichgesinnter, ist der versuchte Wechsel von der „Dienstzeit ohne Grenzen“ zur grenzenlosen Arbeitszeit im Ausnahmezustand nicht frei von Widerstand geblieben.
Trotz intensiver Ausschussarbeit des GVPA zur Soldatenarbeitszeitverordnung, auch unter Begleitung der Fachkompetenz des Deutschen BundeswehrVerbands, sind jede Menge Fragen seitens der Vertrauenspersonen zur inhaltlichen Sinnhaftigkeit in der Sache offengeblieben. Dies führte mit Ansage dazu, dass die gewünschte Zustimmung unterblieb. Die erneute Erörterung und gegebenenfalls ein Einigungsverfahren könnten für mehr Klarheit sorgen. Jetzt liegt der Ball wieder im Feld des Arbeitgebers Bundeswehr. Das BMVg muss erklären, wie eine harmonische Umsetzung der unterschiedlichsten Bedürfnisse der Streitkräfte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Männer und Frauen im Soldatenstatus ermöglicht werden kann.
Soldat und gesetzlich geregelte Arbeitszeit – das sind zwei Begriffe, die hier und da noch immer nicht in den Köpfen verankert sind. Als Berufsverband haben wir maßgeblich den Prozess durch das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Unsere Hausaufgaben haben wir im Vorfeld abgeliefert, als es darum ging, die Forderungen unserer Mitglieder nach Wertsteigerung der täglichen Dienstleistungen umzusetzen.
Die anschließende militärische Regelungswut nach mehr Ausnahmen als Regeln hat dennoch überrascht. In unterschiedlichster Ausprägung haben Heer, Luftwaffe, Marine und SKB eigene Vorstellungen von effizienter Ausgestaltung der täglichen Beschäftigung ihrer anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Uniform und davon, was nun Dienst oder Freizeit ist. Ist das nun Freizeit, wenn ein Verteidiger unseres Landes mit der Waffe unter dem Kopfkissen sich in den Schlaf zwischen zwei Dienstvorhaben quält oder doch Dienst? Die Sanität blickt schreckensbleich auf den Dienstbetrieb in den Krankenhäusern unter schwarz-rot-goldener Bundesdienstflagge.
Die Sorge, dass Ausgleich von Mehrarbeit zur Unterbesetzung von Abteilungen führt, ist ausgeprägt. Am Ende ist es wohl doch die ungenügende Ausstattung mit qualifiziertem Personal.
Wenn die dienstlich gewünschte Auftragserfüllung, um mal wieder einen militärischen Begriff zu nutzen, so angelegt ist, dass die täglich zur Verfügung stehenden Stunden nicht ausreichen und Ausgleichsregelungen (gesetzlich normiert) den Untergang des Abendlandes auslösen, hebt das sicher nicht die Stimmung. Gut, dass es Mitglieder in Beteiligungsgremien gibt, die kritisch sind und ihre Beteiligungsrechte nutzen, um den Rahmen zu schaffen, auch Soldaten den erforderlichen Gesundheitsschutz und ansprechenden finanziellen Ausgleich im Bedarfsfall zu sichern. Das neue Jahr ist also direkt mit Zwietracht auf dem Berg der Erkenntnis gestartet. Die anstehende Auseinandersetzung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss werden wir mit Interesse verfolgen und weiter berichten. An anderer Stelle werde ich natürlich weitere Erfolge aus den Gremien bekannt geben.
Das neue Jahr steht auch im Zeichen der Wahlen zu den Personalräten auf allen Ebenen. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich vor geraumer Zeit auf den Weg gemacht, seine Mitglieder zur aktiven Teilnahme an der Personalratsarbeit zu bewegen. Die Bereitschaft, für den BundeswehrVerband zu kandidieren, ist erfreulich hoch und die Vorbereitung der Wahlen laufen auf vollen Touren. Wir werden mit Soldaten, Arbeitnehmern und Beamten gemeinsam unter der Fahne des Deutschen BundeswehrVerbands bundesweit agieren und um die Wählerstimmen werben.
Die Wahlen zum Hauptpersonalrat und zu den Bezirkspersonalräten stehen natürlich in unserem besonderen Fokus. Ohne eine erfolgreiche Wahl bei den örtlichen Personalräten gelingt es allerdings nicht. Hier ist das Zusammenspiel der örtlichen Gremien – Truppenkameradschaften und Personalräte – von wesentlicher Bedeutung. Ihre Landesvorstände werden Sie dabei natürlich nach Kräften unterstützen.
Wir haben örtlich wie auch in den Stufenvertretungen gute belegbare Arbeitsergebnisse, eine breite Palette echter Erfolge und das notwendige Durchsetzungsvermögen für unsere Mitglieder. In der Fläche stark durch eine wirkliche Verbandsstruktur, im politischen Raum stark durch erfahrene gut vernetzte Mandatsträger auf Bundes- und Landesebene und unterstützt durch die starke hauptamtliche Komponente, die zahlreichen sehr gut qualifizierten Mitarbeiter in Berlin und Bonn, ist wirkliche Interessenvertretung möglich. Der Deutsche BundeswehrVerband steht hinter seinen Personalräten – ohne Wenn und Aber!
Ja, es gibt auch Vereine und weitere freischaffende Mitbewerber im soldatischen Bereich, die sich auf den Weg machen, um Sitze – vorrangig in höheren Sphären – zu erringen, um dann die Steigbügel für Kooperationspartner anderer Gewerkschaften zu halten. Als gute Demokraten nehmen wir die Ergebnisse, wie sie dann kommen. Aber vor dem Ergebnis steht der Kampf um die Stimmen. Wir sind also auf Sie, unsere Mitglieder, so Sie wahlberechtigt sind, angewiesen.
Wahlbeteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine hohe Wahlbeteiligung ist Zeichen der Solidarität und auch der Wertschätzung der Arbeit aller unserer Mitglieder als ehrenamtliche Personalräte und Mandatsträger in verschiedenen Funktionen, die sich für Sie einsetzen.
Vergleichende Werbung ist nicht verboten und mein Fundus ist reichhaltig. Vielleicht sehen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, mal die Arbeitsergebnisse der vergangenen vier Jahre andauernder Reformen seitens der Partikularinteressenvertretungen von Beamten und Arbeitnehmern und anderer unter dem Dach des Beamtenbundes sitzenden Verbände an.
Schlussendlich lohnt sich ja vielleicht auch ein Blick auf die Inhalte der sogenannten etablierten und mit Tarifpartnerschaft und Arbeitskampfbefugnis ausgestatteten Organisationen. Rechtzeitig vor den Wahlen die Erhöhung der Entgelte einschließlich der Leistungsentgelte anzupreisen ist nicht der Wahrheit letzter Schluss.
Für die Menschen der Bundeswehr, ob soldatisch geprägt oder in zivil, geht es seit Jahren um viel mehr und für diese Menschen treten wir unter einem Dach an. Unabhängig und Durchhaltefähig!
Es ist nach wie vor nicht die Frage, ob wir Personalräte wählen. Die Frage ist: Wer soll die Schutzfunktionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen?
Der Deutsche BundeswehrVerband steht für verlässliche Partnerschaft.
Trittbrettfahrer sind schnell gesichtet. Sie klammern sich an der Hülle des fahrenden Zuges fest!
Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte