24.04.2015

Vertrauenspersonen und Personalräte im Gleichschritt zu den Wahlurnen

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zwei große Wahlen werfen ihre Schatten voraus:

Der 7. Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim Bundesministerium der Verteidigung und der Bezirkspersonalrat beim Kommando Luftwaffe stellen sich ihren Wählern.

Im Gegensatz zu den Personalratswahlen, bei denen jeder An­ge­hörige der personalratsfähigen Dienststellen sein Wahlrecht wahrnehmen kann, sind bei der Wahl zum GVPA nur die etwa 4?500 Vertrauenspersonen wahlberechtigt.

Ein Bruchteil derer, die vertreten werden, entscheidet also darüber, wer in diesem wichtigen Gremium Ihre Beteiligungsrechte ausübt. Es ist also nicht unwichtig, sich einmal mit den Bewerbern auseinanderzusetzen. Sprechen Sie Ihre Vertrauenspersonen an, denn es geht auch hier um Ihre gemeinsamen Interessen. Am 9. April lief die Wahlbewerberfrist ab und im Juni wird gewählt.

Ich bitte auf diesem Wege auch unsere Truppenkameradschaften darum, Kameraden aus ihren Dienststellen, die zur Wahl stehen, zu unterstützen. Motivieren Sie Ihre Vertrauenspersonen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Eine gute Wahlbeteiligung ist stets die Basis für breite Akzeptanz.

Sehen Sie sich die Bewerberlisten an und fragen Sie gegebenenfalls nach, damit der GVPA ein Gesicht in der Truppe bekommt. Dieses Gremium wirkt bei Grundsatzangelegenheiten auf Ebene des Verteidigungsministeriums entscheidend mit.

Außer der Reihe und nicht weniger wichtig: Der Bezirkspersonalrat beim Kommando Luftwaffe hat den Weg für Neuwahlen freigemacht, die Gründe haben wir an dieser Stelle in der jüngsten Ausgabe dargelegt. Fälsch­licherweise wird immer noch aus kleinen interessierten Kreisen die Mär von der Auflösung des bestehenden Bezirkspersonalrates verkündet. Lesen bildet und Wissen um Tatsachen schadet nicht.

Auch wenn das Verfahren zur Wahlanfechtung noch nicht abgeschlossen ist, hat sich die Mehrheit der Mitglieder, die in Amt und Würden stehen, entschlossen, dass in diesen bewegten Zeiten die Sicherung der Kontinuität das Handeln beherrschen muss.

Der beschlossene Rücktritt ließ also die Möglichkeit bestehen, weiter verantwortlich für alle Angehörigen der Luftwaffe einzutreten und zugleich die Neuwahlen unabhängig von der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeitnah einzuleiten. Damit ist sichergestellt, dass sich die höchste Instanz für Personalräte in diesem Lande, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, mit einigen Kernfragen befassen kann, die auch für spätere Wahlen und die Befugnisse von Interessengruppen in Zugstärke hilfreiche Erkenntnisse zutage fördern könnten.

Sie, die Soldaten, Arbeitnehmer und Beamten des Kommandos Luftwaffe, sind jetzt erneut aufgerufen, mit Ihrer Stimme darüber zu befinden, ob und wie gut sich der Bezirkspersonalrat beim Kommando Luftwaffe unter Federführung der Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes für die Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten in der Luftwaffe im Zusammenspiel mit der Luftwaffenführung eingesetzt hat.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Artikelgesetzes zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr macht die Rolle des Deutschen BundeswehrVerbandes in diesem Prozess mehr als deutlich.

Die Neuausrichtung der Bundeswehr, deren Umsetzung zum einen, aber auch die notwendigen Änderungen der sozialen Rahmenbedingungen zum anderen, hat der BundeswehrVerband politisch federführend gemeinsam mit seiner Basisorganisation und den Personalvertretungen kritisch, aber stets konstruktiv begleitet.

Jetzt ist es an unseren Vertrauenspersonen und Personalräten, also an Ihnen, liebe Mitglieder der Mitbestimmungsgremien, ein waches Auge auf die weiteren Schritte zur Umsetzung zu werfen. Ihre Rechtsansprüche auf Möglichkeiten des Einwirkens von der Basis bis hin in die Spitzen Ihrer Beteiligungsgremien müssen auch künftig mit Leben erfüllt werden.

Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, entscheiden mit Ihrer Stimmabgabe darüber, ob der Deutsche Bundeswehr Verband nun auch bei der Umsetzung ein waches Auge auf den Prozess haben kann. Unsere Mitglieder in den jeweiligen Gremien werden durch eine leistungsstarke Organisation gestützt, die sich in der Bundeswehr auskennt und anerkanntermaßen wirksam arbeitet.

Mit unserer Unterstützung und sachkundiger Beratung einschließlich eines umfassenden Rechtsschutzes des Verbandes setzen Vertrauenspersonen und Personalräte innerdienstliche Belange ihrer Wähler in den Verfahren der Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung um.

Der Deutsche BundeswehrVerband als anerkannte Spitzenorganisation der Bundeswehr bittet also auch bei diesen Wahlen wiederum um Ihr Vertrauen und um Ihre Stimme für die Wahlvorschlagslisten „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“.

Wir wollen weiter kraftvoll für Ihre persönlichen, sozialen und innerdienstlichen Belange streiten und werden dies in gewohnter Weise tun, wenn Sie uns – mit Ihrer Stimmabgabe – lassen.

Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können. Ebenso können Sie sich darauf verlassen, dass wir weiter dafür einstehen, was wir versprechen.

Vor allem können Sie sich darauf verlassen, dass wie bisher gilt:

DBwV – Deine Belange werden Vertreten.

 

Herzlichst

Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte