Veränderungen kommen nicht nur auf die Personalräte zu. Foto: DBwV/Hahn

Veränderungen kommen nicht nur auf die Personalräte zu. Foto: DBwV/Hahn

07.06.2021
Andreas Hubert

Verbandsarbeit im Dreisäulenmodell

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

das Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPerVG) ist nun in aller Munde, wir berichten in dieser Ausgabe und in den nachfolgenden Ausgaben über inhaltliche Schwerpunkte des neuen BPersVG. 

In einem unserer letzten Artikel haben wir auf dem Titelbild den DBwV als Bahnhof und die Säulen unseres Verbandes als Gleise dargestellt. Ein Gleis ist dabei unser starker Berufsverband mit seiner flächendeckenden Organisation. Von der Truppenkameradschaft über die Landesvorstände bis in den Bundesvorstand sind wir als Verein erfolgreich unterwegs. Ein weiteres Gleis stellt die Personalräte sowie die Vertrauenspersonen mit den Sondervertretungen und unseren vielen Mitgliedern in den jeweiligen Gremien dar. Das dritte Gleis zeigt die politische Säule.

Die Landesvorstände kümmern sich um die politischen Gremien in ihren Zuständigkeitsbereichen und nutzen ihre Kontakte in die Parteien in den Landesparlamenten, der Bundesvorstand vertritt die Interessen unserer Mitglieder im Deutschen Bundestag und in den unterschiedlichen Ressorts, den Ministerien, um dort Gesetzgebungsverfahren zu begleiten. 

Für jede Gewerkschaft und jeden durchsetzungsfähigen Berufsverband sind die Beteiligungsgremien die Speerspitzen bei der Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich der untergesetzlichen Maßnahmen und in der Ausgestaltung des dienstlichen Alltags. Denn dort liegen die gesetzlichen Ansprüche auf Teilhabe an der Ausgestaltung des Dienstbetriebes. Der Bundesvorstand hatte durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen in seinem Lastenheft die Verbesserung der Beteiligungsrechte verstetigt. Die Beteiligungsrechte haben ihre Gleisführung in allen Bereichen unserer Dreigleisigkeit mit einem gemeinsamen Abholpunkt, dem „DBwV-Bahnhof“. 

Der Zug rollt weiter

Als Fachbereichsvorsitzender für die Beteiligungsrechte ist es für mich eine weitere spannende Aufgabe, die Stärkung der Beteiligungsrechte im Rahmen des Möglichen voranzutreiben. Dabei ist der Dialog mit anderen Gewerkschaftlern innerhalb der Bundeswehr und den anderen Ressorts ein wesentlicher Baustein zur Konsensbildung. Nicht weniger wichtig ist es, über die einschlägigen Foren auch mit den Vertretern der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in stetigem Kontakt zu bleiben. 

Die teils sehr unterschiedlichen Auffassungen zu unseren Stärkungswünschen müssen mit Geduld bewegt werden. Am Ende gilt es, Initiativen politisch zu betreiben und bei beteiligungsaffinen Abgeordneten im Deutschen Bundestag um Unterstützung zu werben. Netzwerken hängt an zeitlicher Verfügbarkeit sowie der Kenntnis der handelnden Player und bleibt am Ende auch Vertrauenssache. Dabei wird die Geduld nicht selten auf eine harte Probe gestellt. 100 Prozent gibt es nie, aber dicht dran sind wir oft! In meiner Amtszeit in diesem Mandat haben wir das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) novelliert, das Notgesetz sowie die Kabinettsverordnung zur Sicherung der Beteiligungsrechte und der Personalratswahlen 2020 in der Pandemie – und letztlich im Anschluss daran die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes unter Sicherung erweiterter Rechte für die Vertrauenspersonen ins Ziel gebracht.  Mein Dank gilt hier allen Mitstreitern unserer Bundesgeschäftsstelle und den vielen Mitstreitern außerhalb unseres Mutterhauses.

Zur Unterstützung Ihrer Arbeit werden Ihnen die neue Taschenkarten zum SBG und zum BPersVG jetzt zur Verfügung gestellt. Im MAV-Netz hinterlegen wir eine neue Fassung des aktuellen BPersVG mit einer Gegenüberstellung „Alt/Neu“. Unser Bildungswerk wird zeitnah mit Kreativität das Schulungsprogramm für die Mitarbeitervertretung wiederaufnehmen und unser digitaler Dialog Fachbereich Beteiligungsrechte ist erfolgreich angelaufen. Über die Folgetermine werden Sie über unseren MAV-Onlineservice informiert.

Fahrplanwechsel

Mit den im Mai veröffentlichten Eckpunkten für die Zukunft der Bundeswehr, kommen auch Änderungen auf die Beteiligungsgremien in der Bundeswehr zu. Welche, darauf werden wir in den nächsten Tagen und Wochen auf unserer Homepage eine Antwort geben!

In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.

Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen

Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte, Bundesvorstand Deutscher BundeswehrVerband

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